Hallo und Guten Tag,
im Herbst beginnt jemand mit einer Dozententätigkeit bei der Volkshochschule (VHS). Die Tätigkeit umfasst 8 X 1,5 Stunden, wofür derjenige eine Aufwandsentschädigung von ca. 200 Euro bekommt.
Die Frage ist nun, ist derjenige der diese Tätigkeit bei der VHS ausübt,verpflichtet, diese Tätigkeit seinem Arbeitgeber mitzuteilen?
Vielen Dank für alle Antworten.
Gruß Axel