Muss VM dem M Gelegenheit geben, etwas zu ersetzen

hallo zusammen,
wenn in einer mietwohnung bei auszug die duschkabine ersetzt werden soll, da sie sehr verkalkt ist, ist es in ordnung, wenn der vermieter sich die kostenvoranschläge holt und die duschkabine ersetzt oder MUSS er dem mieter gelegenheit geben, die kabine in ordnung zu bringen, bzw. auszutauschen? der mieter ist bereits ausgezogen und die nachmieter sind schon drin. der kostenvoranschlag erscheint mit 600 euro etwas hoch.
wer-weiss-das?
liebe grüße
sonja

Hallo,

der Vermieter muss den Mieter auffordern, dass er etwaige Mängel beseitigt. Tut der Vermieter dies nicht und ersetzt einfach die Kabine, wird ihm kein Gericht bei seinen Ersatzansprüchen folgen.

Ausserdem hat der Vermieter sowieso nur einen Anspruch nach „neu für alt“. Er muss sich also die abgewohnte Zeit anrechnen lassen. Bei guter Qualität kann eine Duschkabine bis zu zehn Jahren benutzt werden. Es wäre also die Zeit zwischen dem Kauf und den zehn Jahren zu erstezen. Kostenübernahme ablehnen - wenn der Mangel nicht bei der Übergabe der Wohnung erklärt wurde und wenn keine Vereinbarung getroffen ist, wer den Ersatz beschafft. Grund: Verhinderung der Eigenleistung.

Grüsse Günter

wenn in einer mietwohnung bei auszug die duschkabine ersetzt
werden soll, da sie sehr verkalkt ist, ist es in ordnung, wenn
der vermieter sich die kostenvoranschläge holt und die
duschkabine ersetzt oder MUSS er dem mieter gelegenheit geben,
die kabine in ordnung zu bringen, bzw. auszutauschen? der
mieter ist bereits ausgezogen und die nachmieter sind schon
drin. der kostenvoranschlag erscheint mit 600 euro etwas hoch.
wer-weiss-das?
liebe grüße
sonja

hallo günter,
vielen herzlichen dank für deine antwort. du weisst wirklich viel in diesem forum - toll!

liebe grüße
sonja

Hallo, Sonja,
mir ist nicht einleuchtend, wieso der Mieter die Duschkabine ersetzen soll, er hat sie doch als festen Bestandteil der Wohnung mitgemietet und mit seinem Mietzins die Abnutzung der Kabine abgegolten. Dafür zahlt man doch gerade Miete.
Für Instandsetzung und -haltung der gemieteten Sachen ist der Vermieter zuständig, dafür bekommt er ja das Geld!
Es wäre höchstens verständlich, wenn der Mieter die Kabine über das übliche Maß hinaus be- bzw.vernutzt hat oder sie richtig kaputtbeschädigt hat. Dies scheint mir nach Deiner Beschreibung aber nicht der Fall, oder?
Ich gebe allerdings zu, dass manche Vermieter die Wohnungsmarktklage schändlich ausnutzen, aber korrekt ist das nicht. Im Zweifelsfall sollte man auch den Vertrag nochmal gründlich lesen. Und eine Beratung bei einem Mieterverband ist auch billiger als 600 Euro.
Grüßi - Anette

Hallo Anette,

der Denkfehler liegt wohl in dem Umstand, dass Kalkanlagerungen etwas mit Reinigung zu tun haben. Bei stark kalkhaltigem Wasser muss man eben in die Dusche sofort reinigen oder aber in einzelnen Zeiträumen mit einem Kalklöser arbeiten.

Grüsse Günter

mir ist nicht einleuchtend, wieso der Mieter die Duschkabine
ersetzen soll, er hat sie doch als festen Bestandteil der
Wohnung mitgemietet und mit seinem Mietzins die Abnutzung der
Kabine abgegolten. Dafür zahlt man doch gerade Miete.
Für Instandsetzung und -haltung der gemieteten Sachen ist der
Vermieter zuständig, dafür bekommt er ja das Geld!
Es wäre höchstens verständlich, wenn der Mieter die Kabine
über das übliche Maß hinaus be- bzw.vernutzt hat oder sie
richtig kaputtbeschädigt hat. Dies scheint mir nach Deiner
Beschreibung aber nicht der Fall, oder?
Ich gebe allerdings zu, dass manche Vermieter die
Wohnungsmarktklage schändlich ausnutzen, aber korrekt ist das
nicht. Im Zweifelsfall sollte man auch den Vertrag nochmal
gründlich lesen. Und eine Beratung bei einem Mieterverband ist
auch billiger als 600 Euro.
Grüßi - Anette