Muss vorgezogenes Erbe verzinst werden

Hallo,
in einer Familie mit drei Geschwistern hat, zu lebzeiten der Eltern, einer Geld zum Hausbau erhalten, einer ein Grundstück.
Im Testament ist festgelegt, dass der dritte das Elternhaus erbt und ggf den Geschwistern den Wertausgleich auszahlen muss.
Ergo: zwei haben ein Haus gebaut, einer muss warten bis der Erbfall eingetreten ist und darf auch noch zahlen!
Frage:
Wird bei der Gegenrechnung: Wert des Elternhauses abzüglich vorwegerhaltenes Erbe, das vorwegerhaltene Erbe verzinst?(ersparte Zinsen)
Wenn ja, muss das im Testament festgehalten sein?

Vielleicht hat jemand Erfahrung?

Danke im voraus!

Ist nichts vereinbahrt müssen keine Zinsen gezahlt werden.

ml.

hallo mizogufe
leider kann ich in diesem fall nicht weiterhelfen. tut mir leid.
lg sicha

Hallo mizogufe,

ich nehme an, dass das mit der Verzinsung schriftlich festgehalten sein muss; habe aber leider keinerlei Erfahrungen damit.

mfg
Lara50

Hallo,

das würde ich sehr seltsam finden. Warum sollte das denn verzinst werden?

Mit freundlichen Grüßen
Philipp Spoth

Herzlichen Dank für die erbrechtliche Anfrage.

Eine gerechte Gleichstellung der Kinder wird häufig nicht erreicht. Das gilt insbesondere bei Maßnahmen der Vorwegerbfolge und wenn Immobilien im Spiel sind.

Typischerweise wird der Vorteil der Kinder, die bereits vorab etwa erhalten, der Nutzungsvorteil bis zum Tod nicht ausgeglichen. Auch die gesetzlichen Ausgleichsvorschriften sehen das nicht vor.

Allerdings erfolgt im Rahmen der Ausgleich zumindest ein Inflationsausgleich bis zum Todeszeitpunkt.

Selbstverständlich kann im Testament der Nutzungsvorteil berücksichtigt werden und damit der Ausgleichszahlungen des Erbenden vermindert werden.
Wenn das nicht explixit im Testament angeordnet ist, würde im Zweifel auf die ungenügenden Ausgleichsvorschriften zurückgegriffen werden, wenn nicht ein anderer Wille der Erblasser erkennbar ist.

Auch kann der Ausgleich insgesamt zu Lebzeiten erfolgen - etwa durch ein entsprechende Schenkung an den künftigen Erben.

Um solche Fragen bereits zu Lebzeiten zu klären und schriftlich zu ordnen, biete sich die Erstellung eines Vorsorgeordners an.
Eine solchen kostenlosen Online-Vorsorgeordner gibt es unter:
http://www.vorsorgeordnung.de

Mit freundlichen Grüßen

Wolfgang Buerstedde

Dr. Wolfgang Buerstedde
Fachanwalt für Erbrecht
Rechtsanwalt
Brunnenallee 31a
53332 Bornheim-Roisdorf
Tel. 02222-93118-0
Fax. 02222-93118-2
http://www.dr-erbrecht.de

Ich meine, dass die Verzinsungspflicht nur gegeben ist, wenn sie sich aus dem Testament ergibt (textlich oder indirekt).
Gruß H.G.

welcher Zeitraum ist vergangen von der Schenkung bis zum Eintritt es Erbfalles ?

Tut mir leid dass ich erst so spät antworte, konnte krankheitsbedingt nicht früher :frowning:

Kann dir leider nicht weiterhelfen, kontaktiere sicherheitshalber einen Anwalt.

GLG Melanie

Meine Brüder haben auch Geld erhalten. Es wurde schriftlich gemacht und jetzt nach Ableben meines Vaters auch im Testament der Mutter geschrieben. Ich verlangte z.B. Brüder haben am soundsovielten 100000 erhalten. Diese werden im Todesfall der Mutter dann vom Gesamterbe inkl. der Zinsen 4% pro Jahr (Beispiel eines Baussparvwertrags)abgezogen.