Hallo zusammen,
was passiert wenn Vermieterin in der Wohng. im 2.OG einen Wasserschaden verursacht, der sich relativ moderat in der darunterliegenden Küche bemerkbar macht. Zur gleichen Zeit versucht sie beide Wohng. zügig wieder zu vermieten, erzählt beiden potentiellen Nachmietern nichts davon. Hätte der Vormieter dies ungefragt machen müssen??? Kann dem Vormieter jetzt daraus ein Problem erwachsen, wenn die jeztigen Nachmieter der Wohnung z.B.mit Silberfischen zu kämpfen haben.
Vielen Dank für eine Antwort
Der Vormieter muss gar nichts, außer vielleicht die Wohnung in vertragsgemäßem Zustand am Ende des Mietzeitraumes hinterlassen/zurückgeben.
vnA