Muß Wertpapierschenkung versteuert werden?

Es ist ist komplizierT, bis jetz habe ich von einer Bank genau das Gegenteil von dem was ein Steuerberater gesagt hat gehört.
die Frage ist: muß meine Mutter Fonds, die sie in mein Depot überträgt u. die noch kein Jahr alt sind, versteuern? Muß sie den angefallenen Gewinn (den Wertzuwachs, innerhalb der 5 Monate seit Kauf) versteuern oder nicht? Wäre froh, wenn mir jemand eine verläßliche Info geben könnte: Schlimm genug, das selbst Steuerfachleute an nicht mehr durchblicken?

Hallo Ionia,

  1. Wen Deine Mutter Dir Fondsanteile überträgt, handelt es sich rechtlich gesehen um eine Schenkung unter Lebenden. Dieser Vorgang ist grundsätzlich steuerpflichtig. Für die Schenkungssteuer gelten dieselben Grundsätze (Steuerpflicht, Steuerklassen und -sätze, Freibeträge, Bewertungsmaßstäbe) wie für die Erbschaftssteuer.

Kindern steht alle zehn Jahre ein Steuerfreibetrag von 205.000 Euro gegenüber jedem Elternteil aus Erbschaft oder Schenkung zu.

Wann Deine Mutter die Anteile erworben hat ist, da es sich nicht um ein Veräusserungsgeschäft handelt, steuerlich ebeso unerheblich wie der Wertzuwachs, den die Papiere in dieser Zeit erfahren haben.

Bei geschenkten oder geerbten Wertpapieren beginnt die Spekulationsfrist nicht mit dem Tag der Schenkung oder Erbschaft, sondern von dem Datum an, an dem der Vorbesitzer die Papiere erworben hat. Das bedeutet, wenn Du die Papiere innerhalb eines Jahres nachdem Deine Mutter diese gekauft hat mit Gewinn verkaufst, ist die Differenz steuerpflichtig.

Fazit: (vereinfacht ausgedrückt)

1.Für Deine Mutter ist dieser Vorgang steuerlich nicht relevant.
2.Du musst dann Steuern zahlen, denn der Gegenwert der übertragenen Papiere über 205.000 beträgt.
3.WennDu die Papier innerhalb von 12 Monaten nach Kauf derselben durch Deine Mutter mit Gewinn verkaufst, ist dieser Vorgang steuerpflichtig.
Freigrenze € 512!

Beste Grüsse aus dem Süden

Roland

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