Muss wirklich bezahlt werden?

Hallo Experten!

Angenommen folgendes Problem.

Eine Person war von Mitte Februar 01 bis Anfang April 01 insg. 42 Tage auf Kur. Vom zuständigen Amt wird per Schreiben eine Befreiung der Kur-Zuzahlung bestätigt.
Nun aber soll gut 3Jahre später laut Bescheid die Zuzahlung zur Kur doch gezahlt werden!

Ist dies rechtskräftig bzw. kann das Amt nach über 3 Jahren eine Zahlung fordern?

vielen Dak für eure Hilfe.

Gruß I.

Hallo,

Angenommen folgendes Problem.

Eine Person war von Mitte Februar 01 bis Anfang April 01 insg.
42 Tage auf Kur. Vom zuständigen Amt wird per Schreiben eine
Befreiung der Kur-Zuzahlung bestätigt.
Nun aber soll gut 3Jahre später laut Bescheid die Zuzahlung
zur Kur doch gezahlt werden!

Ist dies rechtskräftig bzw. kann das Amt nach über 3 Jahren
eine Zahlung fordern?

Das hängt davon ab a) was damals die Rechtfertigung für die Befreiung war und was b) heute als Grund für die Forderung angegeben wird.

Gruß,

Malte.

Hallo,
Versicherungsleistungen sind nach zwei Jahren verjährt - in diesem
Falle wäre dies des 31.12.2003 gewesen.
Ich sage deshalb, dass für den Eigenanteil kein Nachforderungsrecht
besteht.

Gruss

Günter Czauderna