Muss eine Witwe für Kredit des Mannes aufkommen bei dem sie nicht mit unterschrieben hat??
Wenn sie Erbschaft…(kein Vermögen oder Eigentum vorhanden) ausschlägt, hat sie dann trotzdem Anspruch auf Witwenrente. Kann sie Wohnungseinrichtung behalten?
Muss eine Witwe für Kredit des Mannes aufkommen bei dem sie
nicht mit unterschrieben hat??
Als Ehefrau nicht, sondern allenfalls als Erbin, dies aber nicht, wenn sie ausschlägt.
Wenn sie Erbschaft…(kein Vermögen oder Eigentum vorhanden)
ausschlägt, hat sie dann trotzdem Anspruch auf Witwenrente.
Ja.
Kann sie Wohnungseinrichtung behalten?
Bei gesetzlicher Erbfolge ja:
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1932.html
Ansonsten kommt es auf das Testament oder den Erbvertrag an. Wobei ihr die Sachen womöglich sowieso (auch) gehören.
Hallo,
es kommt drauf an in welchem Gütestand beide lebten. Bei Vermögenstrennung z.B. Zugewinngemeinschaft oder sonst. vertragl. Regelung, sind die Schulden des Mannes auch seine Eigenen, d.h. sie gehen nicht auf die Partnerin über.
Gehen diese Schulden sodann in den Erbfall ein hat der Erbe dafür zu haften, es sei denn, er verzichtet auf die Annahme. Damit hat der Ausschlagende aber auch keinen Anspruch auf sonstige Vermögensgegenstände aus dem Erbe. Nach dem Motto ‚‚Alles oder Nichts‘‘.
Witwenrente gibt es n.m.K. seit … Jahren ohnehin nicht mehr, d.h. der Verstorbene/die verstorbene überlässt dem/der PartnerInn keine Ansprüche aus seiner zuvor erhaltenen Rente.
Für die Gestzesgrundlage bietet das WWW wirksame Hilfe, ich habe die Norm derzeit nicht im Kopf, dürfte im SGB X stehen, (bin aber nicht sicher)
Rentenversicherungsrecht ist kein Arbeitsgebiet von mir.
Jedoch bei Nichtannahme der Erbschaft haftet der/die aus dem Erbe Berechtigte/n nicht.
Alles Gute
Hallo,
Hallo,
Witwenrente gibt es n.m.K. seit … Jahren ohnehin nicht mehr,
d.h. der Verstorbene/die verstorbene überlässt dem/der
PartnerInn keine Ansprüche aus seiner zuvor erhaltenen Rente.
Da täuscht Dich Deine Kenntnis aber gewaltig. Es wurden lediglich die Zugangsvorraussetzungen geändert, aber die Rentenart nicht abgeschaft
Für die Gestzesgrundlage bietet das WWW wirksame Hilfe, ich
habe die Norm derzeit nicht im Kopf, dürfte im SGB X stehen,
SGB X ??? Was hat das denn mit Rente zu tun ?
Für Rente empfiehlt sich immer noch zuallererst die Lektüre des SGB VI, bei Witwen-/Witwerrente der § 46:
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_6/__46.html
Im Übrigen hat der Rententatbestand natürlich grundsätzlich nichts mit Erbausschlagung bzw. -annahme zu tun.
(bin aber nicht sicher)
Rentenversicherungsrecht ist kein Arbeitsgebiet von mir.
Das merkt man. Da wäre dann gerade für einen Anwalt etwas mehr Zurückhaltung anempfohlen.
Alles Gute
&Tschüß
Wolfgang
Eine gefährliche Antwort!
es kommt drauf an in welchem Gütestand beide lebten.
Jein. Allenfalls bei Gütergemeinschaft - die es kaum gibt - muss man genauer hinsehen. Weder die von dir Vermögenstrennung genannte Gütertrennung noch die Zugewinngemeinschaft wirkt sich auf die Schulden aus.
Gehen diese Schulden sodann in den Erbfall ein hat der Erbe
dafür zu haften, es sei denn, er verzichtet auf die Annahme.
Wer einfach nur auf die Annahme verzichtet, also gar nichts tut, der wird Erbe, § 1943 BGB. Eine Annahmefiktion. Wahnsinn, hier solche Dinge zu schreiben. Stell dir mal vor, dir glaubt das jemand und richtet sein Verhalten danach aus!
Damit hat der Ausschlagende aber auch keinen Anspruch auf
sonstige Vermögensgegenstände aus dem Erbe. Nach dem Motto
‚‚Alles oder Nichts‘‘.
Das kann man so nicht sagen. Denk doch z.B. mal an § 2306 BGB.
Jedoch bei Nichtannahme der Erbschaft haftet der/die aus dem
Erbe Berechtigte/n nicht.
Oh doch, dann greift nämlich die Annahmefiktion, wenn nicht ausgeschlagen wird.
Also…eine große Hilfe war das jetzt nicht gerade…
Na, dann ziehe ich meine Antwort zurück. Leider weiß ich nicht, was dir eine Hilfe wäre, wenn es die Antwort auf deine Frage nicht ist.
Hi!
Das merkt man. Da wäre dann gerade für einen Anwalt etwas mehr
Zurückhaltung anempfohlen.
Das ist er nicht!
Selbst der mieseste Anwalt würde kaum solchen einen geballten Schwachsinn verzapfen, wie es der gute Michael mit eigentlich jeder seiner Antworten macht…
VG
Guido