Hallo,
muss ein Zeuge bzw. ein Opfer in einer öffentlichen Sitzung aussagen. Es ist nicht schön wenn man vor Fremden erzählen muss was einem widerfahren ist.
Danke für Antwort.
Servus, Susan,
ja. Nur bei Kindern gibt es Ausnahmen.
Allerdings sind bei den meisten normalen Verhandlungen eh kaum Zuhörer im Saal.
Gruß M.
Hallo,
muss ein Zeuge bzw. ein Opfer in einer öffentlichen Sitzung
aussagen. Es ist nicht schön wenn man vor Fremden erzählen
muss was einem widerfahren ist.
sicher ist das im Einzelfall unangenehm, von wenigen Ausnahmen abgesehen aber notwendig. Auch wenn es für Zeugen oder Geschädigte nicht schön ist, so ist es doch wichtig für ein funktionierendes Rechtssystem, dass die Öffentlichkeit an Verhandlungen teilnehmen kann. Wäre doch schlimm, wenn Prozesse grundsätzlich unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfinden würden…
Gruß
S.J.
Hallo,
interessant. Im 14. Titel des GVG finde ich da etwas umfangreichere Ausschlussgründe.
Gruß vom Wiz
Servus, wiz,
du hast natürlich recht, und ich hätte vielleicht das Wörtchen „grundsätzlich“ voransetzen sollen. Aber bei der knapp formulierten Frage habe ich meine Antwort auch knapp gehalten. Jedenfalls reicht es nicht, peinlich berührt zu sein.
Gruß M.
Sorry, aber „nur“ ist abschließend formuliert, und wenn Du Dir den Umfang des 14. Titels ansiehst, dann gibt es da eine Menge von Dingen, die mit Kindern nichts zu tun haben (müssen). Und der „Grundsatz“ lautet auch nicht auf „Schutz von Kindern“ plus ein paar weitere unbedeutende Sonderlocken, sondern es gibt da diverse Regelungen, die jede für sich ihren Sinn machen und nicht nur Anhängsel zu einem Kinderschutz sind.
Gruß vom Wiz