Moin Autifreunde,
ich bin jetzt sehr verunsichert. Ich möchte die Frage ob ein KFZ bei Ummeldung auf neuen Namen mitgebracht werden muß.
Ich habe ja schon öfters mir von weiterher Autos gekauft und mir vorher bei der Zulassungsstelle normale Kennzeichen ausstellen lassen nachdem ich die Papiere vom Verkäufer zugesandt haben lassen.
Nun frage ich muß ich bei einer Zulassung auf meinen Namen umbedingt das KFZ dabeihaben. Im Konkurrenzboard der Plappermäuler behauptet jemand das nachdem die Frage gestellt wurde was man für die Zulassung mitbringen muss.
Ich denke ich brauche:
- Brief
- alten Schein
- letzte Tüv+AU Bescheinigung
- EVB (also die Bestätigung der Versicherung das Wagen gedeckt ist)
- Meine persönlichen Sachen wie Personalausweis und Bargeld natürlich
- Kaufvertrag ???
- Entwertete Altschilder (des Vorbesitzers) ???
- Das KFZ selbst ???
Also ich bin jetzt doch sehr verunsichert obwohl ich bestimmt schon an die 10 mal KFZs für mich angemeldet habe.
Muß das KFZ tatsächlich vorgeführt werden ? Das hieße ja zwangsweise rotes Nummernschild
Nebenfrage:
Müssen auch die alten entwerteten Schilder in der neuen Zulassungsstelle vorgelegt werden (der Informationsaustausch sollte doch automatisch laufen zwischen den Behörden oder außerdem werden viele Schilder schon in der Zulassungsstelle entsorgt) ?
Kaufvertrag ? Ebay-Ausdruck ?
Würde mich freuen wenn mir jemand ein bißchen Licht ins Dunkle bringen kann.
LG