Muß zur Zulassung PKW dabei sein ?

Moin Autifreunde,

ich bin jetzt sehr verunsichert. Ich möchte die Frage ob ein KFZ bei Ummeldung auf neuen Namen mitgebracht werden muß.

Ich habe ja schon öfters mir von weiterher Autos gekauft und mir vorher bei der Zulassungsstelle normale Kennzeichen ausstellen lassen nachdem ich die Papiere vom Verkäufer zugesandt haben lassen.

Nun frage ich muß ich bei einer Zulassung auf meinen Namen umbedingt das KFZ dabeihaben. Im Konkurrenzboard der Plappermäuler behauptet jemand das nachdem die Frage gestellt wurde was man für die Zulassung mitbringen muss.

Ich denke ich brauche:

  1. Brief
  2. alten Schein
  3. letzte Tüv+AU Bescheinigung
  4. EVB (also die Bestätigung der Versicherung das Wagen gedeckt ist)
  5. Meine persönlichen Sachen wie Personalausweis und Bargeld natürlich
  6. Kaufvertrag ???
  7. Entwertete Altschilder (des Vorbesitzers) ???
  8. Das KFZ selbst ???

Also ich bin jetzt doch sehr verunsichert obwohl ich bestimmt schon an die 10 mal KFZs für mich angemeldet habe.

Muß das KFZ tatsächlich vorgeführt werden ? Das hieße ja zwangsweise rotes Nummernschild

Nebenfrage:
Müssen auch die alten entwerteten Schilder in der neuen Zulassungsstelle vorgelegt werden (der Informationsaustausch sollte doch automatisch laufen zwischen den Behörden oder außerdem werden viele Schilder schon in der Zulassungsstelle entsorgt) ?
Kaufvertrag ? Ebay-Ausdruck ?

Würde mich freuen wenn mir jemand ein bißchen Licht ins Dunkle bringen kann.

LG

Hallo!

Normal nicht.
In speziellen Fällen offenbar ja.
Ich habe jetzt aktuell den Fall gehabt, dass sich jemand ein gebrauchtes Auto aus England gekauft hat.
Da wurde dann alles repariert, von der Dekra begutachtet, die Daten für den neuen Fahrzeugbrief erstellt usw.
Zur Zulassung musste er tatsächlich das Auto mit roten Kennzeichen vorführen.
Das müsste jetzt am Freitag passiert sein,
ich habe aber noch nicht erfahren, wie das abgelaufen ist.

Grüße, E !

Muß das KFZ tatsächlich vorgeführt werden ? Das hieße ja
zwangsweise rotes Nummernschild

…alternativ Kurzzeitkennzeichen.

  1. Brief

Ja

  1. alten Schein

Wenn das Fahrzeug angemeldet ist, ja, Wenn es stillgelegt wurde, auch ja (Schein gilt als Abmeldebestätigung)

  1. letzte Tüv+AU Bescheinigung

Wenn das KFZ noch angemeldet ist, dann brauchen die meisten Zulassungsstellen das nicht mehr. Würde ich aber trotzdem mitnehmen. Wenn es nicht zugelassen ist, dann reicht eben diesen Zulassungsstellen auch der Stempel auf dem alten Schein.

  1. EVB (also die Bestätigung der Versicherung das Wagen
    gedeckt ist)

Ja

  1. Meine persönlichen Sachen wie Personalausweis und Bargeld
    natürlich

Ja (oder EC Karte…)

  1. Kaufvertrag ???

NEIN

  1. Entwertete Altschilder (des Vorbesitzers) ???

Wenn die Schilder entwertet sind, dann nicht. Kann man im Altmetall entsorgen.
Wenn das KFZ noch angemeldet ist: Mitnehmen zum entwerten

  1. Das KFZ selbst

Natürlich nicht, stell dir vor, du möchtest im Winter bei -20 grad ein Motorrad auf deinem Namen zulassen…
(Ausnahmen scheints zu geben, siehe Edelherb)

Muß das KFZ tatsächlich vorgeführt werden ? Das hieße ja
zwangsweise rotes Nummernschild

NEIN…ist absolut falsch

Hallo!

Normal nicht.
In speziellen Fällen offenbar ja.
I

Was aber wiederum nichts mit England zu tun hat.
Seit dem ich mit Auto’s herum schraube ( ungefähr mitte der 80 jahre ) hatte ich es inzwischen 3 mal gehabt , das der Wagen zur Vorführung zur Zulassung musste .

Bei mir ist das nicht so dramatisch , einmal nach Hause fahren , Anhänger dran hängen , Auto aufladen und wieder hinfahren.

Das eine mal war ich selbst dran schuld , man legt auch keinen Tüv Bericht von vor 3 Jahren mit bei die Papiere wo bescheinigt wird das das Fahrzeug verkehrsuntauglich ist und damals eine Sofortstillegung beim Tüv stattgefunden hatte
Ich hatte das Auto dann in dem Verkehrsuntauglichen Zustand gekauft und mit Anhänger abgeholt , einen Sommer dran herum geschweisst und wieder Flott gemacht , Tüv Neu usw …und dann lege ich Volltrottel den alten Tüv Bericht zusätzlich mit dazu…
Dann wollten die das Auto sehen.

Beim zweiten mal war eingetragen das hinten nur ein Kleinkraftrad - Nummernschild passt ( US-Auto ) das wollten die sehen

und der dritte war ein Volvo 850 ( 2,4 ) R, ( 184 kw ) den gab es nicht in Deutschland und war ein Belgischer Import , den wollte man auch sehen , Fahrgestellnummer prüfen usw , obwohl ich den aus 2 Hand gekauft hatte und er deutsche Papiere aus Bergisch Gladbach hatte

gruss

Toni

1 Like

Danke für deine sehr gute Antwort.

Das stimmt soweit ichs mit der Zulassungsstelle abgeklärt habe alles mit den Aussagen des Sachbearbeiters überein.

Nur den letzten Punkt (nämlich Punkt 8. wollte ich relativieren):

Sachbearbeiter sagt dazu daß sich die Zulassungsstelle zwar das Recht vorbehält das KFZ vorführen zu lassen dies in 99,9% der Fälle nicht gemacht wird.

Es gibt wohl sehr sehr wenige Ausnahmefälle wo die Zulassungsstelle auf Vorführung besteht.

EC-Karte habe ich leider nicht also muß ich mit ordentlich Bargeld erscheinen.

max. ca. 50.- für die Zulassungsstelle und 25.- für die Schilder beim Ganoven ums Eck…

Hallo zusammen,

  1. letzte Tüv+AU Bescheinigung

Wenn das KFZ noch angemeldet ist, dann brauchen die meisten
Zulassungsstellen das nicht mehr. Würde ich aber trotzdem
mitnehmen. Wenn es nicht zugelassen ist, dann reicht eben
diesen Zulassungsstellen auch der Stempel auf dem alten
Schein.

Es kommt immer mal wieder vor, dass der Stempel auf dem Schein nicht richtig lesbar ist. Daher lieber die HU-Bescheinigung mitnehmen. Die AU-Bescheinigung interessiert nicht mehr, da man ohne bestandene AU keine HU mehr bekommt.

  1. Kaufvertrag ???

NEIN

Stimmt, zumindest solange man einen deutschen Fahrzeugbrief hat. Wenn man z.B. ein Auto importiert, braucht man den Kaufvertrag als Eigentumsnachweis.

  1. Das KFZ selbst

Natürlich nicht, stell dir vor, du möchtest im Winter bei -20
grad ein Motorrad auf deinem Namen zulassen…
(Ausnahmen scheints zu geben, siehe Edelherb)

Ich wüsste zwar nicht, warum man im tiefen Winter überhaupt ein Motorrad zulassen sollte. Aber falls man das tut: Warum sollten die Formalitäten das Problem des Amtes sein? Wenn die - warum auch immer - das Fahrzeug sehen möchten, dann haben die das Recht dazu. Die meisten Zulassungsstellen wollen aber bei einer normalen Zulassung das Fahrzeug nicht mehr sehen. Das war vor etwa 10 Jahren noch anders.

Beste Grüße
Guido

Ich wüsste zwar nicht, warum man im tiefen Winter überhaupt
ein Motorrad zulassen sollte

Gekauft im Januar, abgeholt mit dem Anhänger, Zulassung als Saison von April bis Oktober…hat vor allem Vorteile wenn der HU Termin im Winter wäre…der ist dann nämlich auf den ersten Monat der Saison verlegt…