Müssen Beschwerden bezahlt werden?

Angenommen, Bürger haben schlechte Erfahrungen in dem Verfahren zur Entscheidung ihrer Bauvoranfrage gemacht.
Sie beschweren sich nun bei der Behörde (einem Bauamt in Niedersachsen]) über diese Verfahrensabläufe, erhalten als Antwort aber lediglich, man habe es überprüft und die beanstandeten Vorgänge seien korrekt gelaufen.
Ist es rechtens, wenn die Bürger für diese Beschwerde nun gesondert Gebühren bezahlen sollen?
Wenn ja, wo steht das?

Vielen Dank!

Im Bescheid( mit Zahlungsaufforderung) steht die Rechtsgrundlage drin, da kann man nachschauen.
Aber man darf wohl davon ausgehen, das Bauamt weiß was es tut und berechnet nichts was es nicht berechnen darf.

Du hast denen doch nicht einen lieben- oder auch bösen- Brief geschrieben, sondern Du hast offenbar Widerspruch gegen eine ergangene Entscheidung (Bauvoranfrage) verfasst.
Der wurde nun nochmals bearbeitet und verworfen.
Das kann kostenpflichtig sein eben weil man keinen Fehler fand. Ein berechtigter Einspruch wäre kostenfrei gewesen.

Die Bauvoranfrage war doch auch nicht gratis.

MfG
duck313

Für Niedersachsen ist das übrigens die „Baugebührenordnung - BauGO -“ oder die „Allgemeine Gebührenordnung -AllGO-“.

Wie Duck313 bereits ausführt, kommt es drauf an, worum es sich bei der „Beschwerde“ handelt.
Für gewisse Verfahren, wie eben ein Widerspruchsverfahren, können auch Gebühren fällig werden.

Beatrix

Danke, es handelt sich wie gesagt um eine Beschwerde über Verfahrensabläufe!
Fallen dafür Gebühren an?

(Beitrag darf nicht leer sein)

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