Angenommen, Bürger haben schlechte Erfahrungen in dem Verfahren zur Entscheidung ihrer Bauvoranfrage gemacht.
Sie beschweren sich nun bei der Behörde (einem Bauamt in Niedersachsen]) über diese Verfahrensabläufe, erhalten als Antwort aber lediglich, man habe es überprüft und die beanstandeten Vorgänge seien korrekt gelaufen.
Ist es rechtens, wenn die Bürger für diese Beschwerde nun gesondert Gebühren bezahlen sollen?
Wenn ja, wo steht das?
Vielen Dank!