Müssen Nachbarn eine Nutzungsänderung unterschreiben?

Hallo liebe Community,
Nach endlos langer Suche hätten wir nun eine passende Immobilie für unsere Schlosserei gefunden. Vielleicht vorab: Wir wohnen und sprechen von Hessen.
Dieses ist ein Wohnhaus, derzeit unbewohnt mit viel renovierungsbedarf. Im hinteren Teil der Immobilie befindet sich eine alte Scheune. In dem einen Teil soll das Büro einziehen, in den anderen Teil, ein Teil der Werkstatt, dieser Komplex ist massiv gemauert und von den Brandschutzbedingungen nutzbar. Zudem befindet sich an der Scheune direkt angebaut, ein Scheuenteil, welcher eher einem Bretterverschlag gleicht, dieser soll abgerissen und durch eine Fertigbaustahlhalle genauso wieder aufgebaut werden. Laut Gewerbeamt kein Problem, jetzt brauche ich aber angeblich von zwei Nachbarn eine Nachbarschaftserklärung. Die Grundstücke dieser grenzen direkt an der Wunschimmobilie an. Soweit ich weiß, wurde „unsere“ Scheune auf die Grenze gebaut. Damals wurden diese Scheunen für die Landwirtschaft und Viehzucht genutzt.
Dem einen Nachbar ist es egal er unterschreibt alles, der andere will nun eine Auflistung unserer Maschinen, da er meint wir könnten zu laut sein, wobei nur seine nicht ausbaubare Scheune mit ca. 3m Abstand an „unsere“ ragt, das Wohnaus ist gewiss nochmal 10m entfernt. Kann der Nachbar verhindern, dass die Schlosserei einzieht? Brauche ich für die Nutzungsänderung seine Unterschrift? Oder brauche ich die für den Abriss bzw. Wiederaufbau des Bretterverschlags?
Das Gebiet ist ein Mischgebiet, somit sind umliegend andere Gewerke ansässig.
Also so langsam weiß ich nicht mehr weiter, wir sprechen hier nicht von einer Industrieanlage, wir fertigen Hoftore in einem Zwei-Mann Betrieb, wir haben keine Stanzen oder Walzen …
Es würde mich freuen, wenn jemand weiterhelfen könnte.
Liebe Grüße

Hallo,
es soll eine neue Fertigungsstaette errichtet werden. Kann man dem kritischen Nachbarn die vorhandene Fertigung zeigen und ihn damit positiv einstimmen?

Vielleicht ist die Frage: Muss ich generell um den Einzug der Schlosserei „kämpfen“ oder muss ich mir „nur“ berechtigte Argumente für den Neubau überlegen?

Hallo Simsalabim,

wenn ich es recht verstanden habe, handelt es sich bisher nicht um eine Fertigungsstätte, sondern um ein Wohnhaus und eine Scheune. Da haben Anwohner sicher ein Wörtchen mitzureden, denn zwischen dem Geräuschpegel einer Scheune und dem einer Schlosserei liegen etliche Dezibel.
Gibt es einen Flächenwidmungsplan/Bebauungsplan? Wie wird die Immobilie bezeichnet? Als Grünland, landwirtschaftlich genutzt, Baugrund, …
Wie sieht - so es das bei euch gibt - eine Umweltverträglichkeitsprüfung aus? Lärm, Emissionen,…
Ohne diese Prüfung kann bei uns keine Fertigungsstätte in Betrieb gehen.
Ich gehe davon aus, dass allein für die Nutzungsänderung eine Unterschrift notwendig ist, wohl ebenso für eine bauliche Veränderung.

Viel zu überlegen, ich weiß…

Ich wünsche dir eine gute Entscheidung!

Gruß

dafy

Hallo,

bei mir gab es den selben Fall, das Problem lag in der Grenzbebauung (aus einer Garage mit Abstellraum wurde eine Werkstatt), sonst hätte ich keine Zustimmung benötigt.

Dass der Nachbar kritisch ist, leuchtet doch ein. Freu dich, dass er nicht gleich abgeblockt hat. Offenbar lässt sich mit ihm reden, wozu sonst die Liste?

Scheune hört sich nach ländlicher Umgebung an. Skepsis lässt sich da oft vertreiben, wenn man die Nachbarn in spe einfach mal zum Angrillen in die alte Firma einlädt und die ein oder andere lokale Hopfen-Malz-Spezialiät vernichtet.

Wenn eure Firma wirklich kein Krachmacher ist, dann wird er wohl zustimmen.

Denk dran: Das sollen mal Nachbarn werden, IHR seid „die Neuen“, ein bisschen devotes Verhalten kann nicht schaden.

Hallo,

Diese Frage können Dir die Gemeinde und das Kreisbauamt am Besten beantworten.
Wer verlangt aus welchem Grund und auf welcher Rechtsgrundlage die Zustimmung der Nachbarn?

Gruß
Jörg Zabel

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Vielen Dank für Eure Antworten,
Sicherlich weiß ich, dass wir die „Neuen“ sind und gewiss bin ich die letzte die einen Nachbarschaftskrieg anzetteln möchte, das unser Gewerk seit 1980 in einer kleinen Scheune in einem Mischgebiet besteht und nun leider diese Scheune unter Denkmalschutz sanierungsbedürftig ist, wollen wir umziehen und sitzen bereits auf gepackten Koffern. Seither hat sich noch nie einer der dicht angrenzenden Nachbarn beschwert.
Meine Bedenken wegen einer Liste sind, dass wir vielleicht in 5 Jahren (Generationswechsel) neue Maschinen anschaffen, muss ich dann zum Nachbarn und wieder um eine Genehmigung bitten, oder bin ich dann offen? Die Bestimmungen der Lärmbelästigung haben wir die letzten Jahrzehnte konsequent eingehalten, die aktuelle Immobilie liegt an einer Hauptstraße, also sicherlich sind wir nicht lauter als der tägliche Durchgangsverkehr.

Hallo,

Noch einmal bitte: Wer fordert welche Genehmigung/Zustimmung auf welcher Rechtsgrundlage?
„Habe gehört“ und „angeblich“ oder auch „vielleicht“ sind keine guten Berater.

Gruß
Jörg Zabel

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