Müssen psychiatrische Kliniken Betreuer über Therapieende informieren?

Hallo liebe Community,

meine Schwester befand sich ca. 10 Wochen in einer Tagesklinik. Sie kam aufgrund zu vieler sozialer Probleme und anderen Gesundheitlichen Beschwerden zu dem Entschluss, die Behandlung zu beenden. Die Klinik willigte ein, aber bit ihr eine Wiederaufnahme an oder eine stationäre Behandlung. Das kommt für sie nicht in Frage. Sie wehrt sich extrem dagegen.

Sie hat sich selbst schon Hilfe in Form von ambulanter / sozialer Betreuung und gesetzliche Betreuung organisiert.

Nun hatte sie aber Angst, dass die Oberärztin sie einweist. Wegen ihren starken Suizidgedanken. Zuhause geht es ihr nun aber besser, was mich sehr freut.

Nun wollte die Klinik unter Druck die Telefonnummern und Namen der Betreuer haben. Das wollte meine Schwester aber nicht. Dann hat sie aus Angst alles “preisgegeben“.

Noch hat kein Betreuer was gesagt, dass sie stationär soll.

Die Klinik meinte, sie sind verpflichtet, die Betreuer über das Ende der Therapie zu informieren…stimmt das?

Sie war ganz schön fertig. Zumal die Oberärztin sie wohl auch ganz schön “fertig“ gemacht hatte, wie sie erzählte.

Weiß jemand ob das alles rechtens war?

Danke schonmal

Lg Elza

Wenn sie da nicht mehr ist, wird die Oberärztin sie nicht „einweisen“. Eine zwangsweise Unterbringung kann ohnehin nur bei akuter Selbstgefährdung erfolgen. Wenn die behandelnde Ärztin davon ausgegangen wäre, dass diese vorliegt, hätte sie sie gar nicht nach Hause gelassen.

Kommt darauf an, welchen Umfang die Betreuung hat, aber wahrscheinlich hat die Klinik recht.

(Wahrscheinlich) gut so! In Watte packen ist oft nicht besonders förderlich für eine Verhaltensänderung.

Bei den dürftigen Informationen kann das aus der Ferne niemand beurteilen. Aber das, was du berichtest, klingt erst mal ganz normal.

Reden wir hier von einer gesetzlichen Betreuung nach BGB? Hat sie dafür tatsächlich mehr als einen Betreuer? Umfasst die Betreuung auch den Aufgabenkreis Gesundheitssorge? Ggf. auch den Aufgabenkreis Aufenthaltsbestimmung?

Mh okay. Danke :wink: also sie hatte während der Klinikzeit Angst eingewiesen zu werden. Angeblich soll sie jetzt auf einmal das Borderline-Syndrom haben. Aber das glauben wir beide nicht. Früher hat sie sich nie selbstve*****, erst seit dieser schlimmen Phase. -_-

Also einmal ist es eine ambulante Betreuung, die ihr hilft aus ihrer Notlage zu kommen und auch mit ihr einkaufen fährt und raus geht usw.

Die andere ist eine gesetzliche Betreuung nach BGB…glaube ich. Sie wollte es damals so und hat diese selbst angeleiert. Die Betreuerin hatte auch die Gesundheitsführsorge, aber nicht Aufenthaltsbestimmung, aber Wohnungs angelegenheiten. Sie schrieb gerade, dass sie durch umzug eine neue Betreuung bekommen hat und diese nur noch bei Ämtern u Behörden hilft. Das ist super…

Aber die Klinik ist trotzdem komisch. Weil sie so Druck gemacht haben und sie es nicht wollte.

Warum tust du es dann munter und umfangreich?

Nette Menschen, die sich um rein praktische Dinge kümmern, sind keine Betreuer im rechtlichen Sinn, und ihnen gegenüber gilt die ärztliche Schweigepflicht, wenn keine ausdrückliche Schweigepflichtentbindung im Einzelfall vorliegt (z.B. durch eine Patientenverfügung oder Vorsorgevollmacht).

Gegenüber einem Betreuer für die Gesundheitssorge müssen Ärzte aber natürlich Auskunft zu medizinischen Dingen geben/dieser hat das Recht von Ärzten Auskunft zu verlangen, denn nur auf der Basis kann sich der Betreuer ja um Gesundheitsangelegenheiten kümmern.

Und wenn es um eine stationäre Unterbringung geht, gilt dies natürlich auch gegenüber einem Betreuer, der das Aufenthaltsbestimmungsrecht hat. Da letzteres rein praktisch ohnehin immer nur ein Zusatz zu sonstigen Aufgabenkreisen ist, ist eine Überschneidung in diesem Bereich zudem ein eher theoretisches Thema, denn man hat dann normalerweise ohnehin in beiden Fällen mit der selben Person zu tun.

4 Like

Sinnentnehmendes Lesen eines Textes ist nicht so deins, oder?

Ich habe mich dazu nicht geäußert, nur in Bezug auf die Mitteilung an die Betreuung habe ich gesagt, dass dies „wahrscheinlich“ rechtens war. Nachdem die Fragestellerin auf Rückfrage bei Wiz geantwortet hat, das die Betreuung auch die Gesundheitssorge umfasst, hatte ich ja sogar Recht. Zu anderen rechtlichen Fragen habe ich mich gar nicht oder nur in allgemein gehaltener Form geäußert.

Hallo,
wie alt ist die Schwester?
Dass Du emotional verbunden bist und ihr helfen möchtest , ist für mich verständlich, denn auch ich habe einen lieben Menschen durch Suizid verloren.
Es war ein jahrelanger Eiertanz. Unzählige Male war er so fertig, dass er mir seinen Selbstmord angemeldet hat, um mir zwei Tage später zu erklären, dass das eigentlich nicht so gemeint war.
Dass auch meine Nerven blank lagen sei am Rande erwähnt, aber am Ende hat er es halt umgesetzt.
Ich kenne keine Details, glaube aber, dass die Schwester ganz dringend professionelle Hilfe braucht!
Warum ist sie plötzlich ungezogen? Wusste das Umfeld zuviel über ihren desolaten Zustand?
Wäre typisch.
Wiz hat Dir schon eine juristische Sicht geschildert.
LG, Mao

Ja sie hat sich immer mehr isoliert und irgendwie “fiel es wohl auf“. Aber ich verstehe sie. Naja ich wohne auch weit weg und sie hat niemanden.

Aber was sie von der klinik erzählte war auch nicht so schön. Nachdem die Ärztin mit ihr gesprochen hatte, hatte sie die suizidgedanken des Jahrhunderts. Ihr ging es sehr schlecht. Keine Ahnung ob das die feine Art war und ist.

Aber um auf meine Frage zurückzukommen, ist es denn rechtens seitens der klinik? Anscheinend hatte es ja ein glück keine Folgen.

Aber mit zwang erreicht man ja auch nichts.

Glg

Okay, vielen Dank.

Oh ja wiz hat eine super Antwort gegeben. Hatte ich übersehen. :wink:

Ja es ist schlimm, einen Menschen zu verlieren.

Aber manchmal denke ich auch, wenn das Leben nicht mehr lebenswert ist und man sich dermaßen quält. Sie leidet schon seit ihrer Kindheit an.Depressionen. seit 10 Jahren an schweren und mittelgradigen.

Sie wollte unbedingt ein EKT aber die Ärzte meinen, das ist zu brutal??? Häh, warum gibt es denn sowas?

Sie hatte ein furchtbares Leben und das lässt sie nicht los. Missbrauch, Vergewaltigung, Misshandlung… sie meinte sie kann nicht mehr und will nicht mehr…-_-

Zuhause isoliert in.ihrer Traumwelt fühlt sie sich wohl meinte sie. Sie möchte nur noch zuhause sein, aber gerne Tabletten gegen Panikattacken und Ängste usw. Damit sie ihr Leben eben aushält. Die Psychiaterin meinte sie soll raus gehen und Leben und sie gibt ihr keine Tabletten.

Aber das will sie nicht…schwierig…

Achso, sie meinte die ambulante Betreuung ist aber vom Gesundheitsamt genehmigt worden und ist von der Diakonie, also es ist ihr job sozusagen. Aber die frau ist nett laut den Aussagen meiner Schwester.

Du hast kommentiert, dass das Fertigmachen gut so gewesen sei und in Watte packen schädlich. Desweiteren äußerst du dich über eine Verhaltensänderung, die erreicht werden müsste. Das sind schon ziemlich weitreichende Äußerungen, dafür dass du gar nichts weiter über die Situation weißt. Diese Bemerkung geht auch in den medizinisch-therapeutischen und nicht den rechtlichen Bereich. Ziemlich übergriffig fachlich wie inhaltlich. Abschließend bilanzierst du, dass das alles normal sei.

Soweit mir bekannt bist du kein Psychiater.

1 Like

Einen Text lesen und den Inhalt eines Textes zu erfassen, das sind zwei paar Stiefel, du zeigst das gerade eindrucksvoll.

Nein, ich habe nur bemerkt, dass das

gut gewesen ist.

Wo hast du das her? Ach so, du kannst ja nicht den Inhalt eines Textes erfassen, ich vergaß. Also reimst du dir halt irgendwas zusammen.

Blödsinn. Dafür war das doch viel zu allgemein gehalten. Übergriffig könnte sein, wenn ich konkret etwas über die Person gesagt hätte. Aber das kannst du ja nicht unterschieden. Da fehlt ja die Lesekompetenz.

Wenn du lesen könntest, müsste ich dir jetzt Unredlichkeit vorwerfen. Die Einschätzung, dass das soweit normal klingt, bezog sich auf die rechtliche Einschätzung. Mit der Einschränkung, dass die vorliegenden Informationen ja etwas knapp sind. Aber trotzdem sehe ich keinen Anlass, das zu revidieren, denn das klingt ja nun wirklich, als sei es ein rechtlich unproblematisches Verhalten der Klinik.

Aber immerhin kann ich lesen. Das habe ich dir voraus!

Mit Paragraphen kann ich dir nicht dienen, aber was spricht generell dagegen, den Bericht weiterzuleiten?
Wenn ich im Notdienst vorstellig war, oder die Tochter in Kur, dann wird immer danach gefragt, wer der Hausarzt ist und an wen man den Abschlussbericht schicken soll. Das dient ja letztendlich der Weiterbehandlung des Patienten.
Mag sein, dass die Schwester übelste Erfahrungen gemacht hat , alles alleine verwursten will und glaubt, alles wird gut. Taugt aber nicht!
Haben die behandelnden Ärzte am Kern gekratzt? Und das tat weh?
Und aus vermeintlichem Selbstschutz wird das Feindbild auf die Ärzte übertragen ?
Dann braucht sie wirklich weitere professionelle Unterstützung!
LG, Mao

Ja wer weiß, ich hatte nur gefragt, weil sie eben Angst hatte. So genau weiß ich nicht was gesagt wurde. Vielleicht hast du Recht, aber wenn ein mensch nicht ausreichend stabil ist und dann extreme Gedanken und Rückfälle hat, weiß o h nicht ob das so eine gute Erfahrung bzw. Methode war?

Aber es scheint ja soweit in Ordnung. Sie meint es geht ihr besser Zuhause. Dann akzeptiere o,h das so und bin beruhigt.

Ich hab nochmal nachgefragt, sie war schon immer einzelgänger und viel alleine. Die Psychiaterin meinte wohl was das für ein Leben ist und dass es kein lebenswertes Leben ist usw.

Wenn meine Schwester arbeiten war, ging es ihr immer schlecht und wenn sie Zuhause war, besser.

Ich weiß auch nicht, was soll sie sich dann quälen?

Sie hat auch Zwänge, die sie aber nicht stören und eine körperschemastörung? Heißt das so? Die Ärztin warf da mit Diagnosen um sich und dann plötzlich noch Borderline. Die Psychiaterin meinte wohl, dass sie das alles behandeln lassen soll usw. Aber meine Schwester will das nicht. Sie stört es nicht. Sie möchte nur zuhause sein.

Ich finde der wunsch sollte dann berücksichtigt werden.

Naja mal sehen wie es weiter geht. -_-

Aber der Wunsch einer Veränderung sollte schon da sein. Nur kann bzw. möchte sie nicht arbeiten aber fühlt sich deshalb wertlos… ach ist sehr schwierig.

Ich bin.ja froh dass sie die betreuung hat.

Die Begrifflichkeit „Betreuung“ hat durchaus unterschiedliche Bedeutungen/Zuschreibungen. Im „Betreuungsrecht“ meint man die Betreuung nach BGB, also die durch ein Gericht angeordnete Übernahme der entsprechenden Aufgabenkreise, in denen der Betroffene nicht mehr alleine klar kommt, durch den Betreuer. D.h. der Betreuer bekommt dann durch gerichtlichen Beschluss eine sehr starke rechtliche Position, aus der heraus er dann Rechte und Pflichten hat, die er zum Wohle des Betreuten ausüben muss.

Was du hier als „ambulante Betreuung“ bezeichnest, hat keinerlei betreuungsrechtliche Komponente, sondern ist eine praktische Unterstützung im Alltag, aus der aber gerade keine rechtliche Position des Betreuers erwächst.

Okay, danke dir.