Hallöchen zusammen.
Zu meiner Fragen:
Wenn sich jemand als beispielsweise Polizei ausgeben, ist es klar dass er/sie auch einen Ausweis mit sich führen muss. Aber wenn man z.B. vermutet dass eine Person ein Polizist oder Bahnkontrolleur in zivil ist und bei ihnen nachfragt, müssten sie dann ggf. „zugeben“ dass sie zivile Beamte sind? Also so wie es in diversen Filmen dargestellt wird?
Ja, müssen sie !
Bei Polizisten ist die Uniform der „Ausweis“, sie haben zwar auch zusätzlich einen Dienstausweis, hier reicht die Uniform als Berechtigung aus.
Gerichte haben m.E. schon entschieden, das der Dienstausweis grundsätzlich nicht zusätzlich verlangt werden kann.
Bei Zivilpolizisten kann das ja nicht so sein, also müssen sie sich zwingend legitimieren.
Und nicht sagen, es sei so, sie müssen den Dienstausweis vorzeigen.
Und so auch bei Kontrolleuren in zivil der Verkehrsbetriebe, sie zeigen Ausweis unaufgefordert vor. Bahnpersonal hat wiederum die Uniform, besser Dienstkleidung. Das reicht dort aus.
Ist das nicht klar ?
MfG
duck313
Und aus welchem Gesetz bzw. welcher Verordnung ergibt sich das?
Hallo,
die Frage war, ob sie sich als Polizisten zu erkennen geben müssen, wenn man sie fragt, ob sie Polizisten sind. Da steht nichts davon, daß sie als Polizisten auftreten.
Gruß
C.
Spitzfindig, genau auf den Wortlaut der Frage geantwortet? Der sich mir auch erst jetzt erschließt (wenn so gemeint war).
Meint er wirklich, wenn ich einen vermuteten Zivilfahnder einfach so frage, der selbst hat nichts gemacht, gefragt, gefordert, steht einfach in Bahn wie jeder Fahrgast rum.
Und dann fragt ihn ein Fahrgast "Sind sie Zivilfahnder, können sie sich ausweisen " ?
Ist das gemeint ?
Ja, dann muss er sich nicht ausweisen !
MfG
duck313
Wie meinst du das? Du schlenderst durch den Bahnhof und siehst zwei Menschen die dir „komisch“ vorkommen, gehst hin und fragst ob sie Polizisten in zivil sind? Dann müssen sie sich natürlich NICHT ausweisen.
Oder du schlenderst durch den Bahnhof und zwei Typen in zivil kommen auf dich zu und sagen „Polizei, mitkommen!“, dann müssen sie sich natürlich ausweisen.
Jedoch gibt es da noch eine kleine Einschränkung: „Polizeibeamte in zivil sind verpflichtet, sich auf Verlangen auszuweisen, sofern die Lage dies zulässt. Polizeibeamte in Uniform brauchen sich nicht auszuweisen (OLG Saarbrücken, VRS 47, 474).“ http://www.pd-lg.polizei-nds.de/praevention/themen_und_tipps/-721.html
Hallo,
sie müssen nicht.
Gruß
vdmaster
ich beziehe mich schon eher auf zweiteres… das ideale Beispiel ist für meine Frage die zivile Kontrolle in der Bahn. Ich darf also einen scheinbar zivilgekleideten Kontrolleur nach seiner Lizenz fragen?
Ja klar!