So war das sicher nicht. Schulden sind kein Straftatbestand. Da wird wohl ein Betrug im Spiel gewesen sein.
Aphasie.
Du meinst vermutlich ‚Amnesie‘?
Wie soll bitteschön ein Vertrag rückabgewickelt werden, wenn er entweder gar nicht bestanden hat oder Leistungen bezogen wurden, die nicht zurückgegeben werden können? Und worauf sollten sich irgendwelche Ansprüche stützen, wenn es gar keinen Vertrag gibt? Und was ist dann mit dem Betrug?
Hallo Oberberger,
wenn du genau gelesen hast:
Sorry, hab übersehen, dass das Ganze aus Deutschland kommt.
Bei uns in Österreich ist es üblich, dass der Rechtsanwalt aufgrund seines Wissen die Rechtslage erklärt und wie seine Vorgangsweise wäre und ob eine Klage sinnvoll wäre, sollte er den Auftrag dazu bekommen. Oft genügt ja ein (!) Schreiben eines Anwalt, um einen Sachverhalt zu klären.
Das scheint wohl in Deutschland anders zu sein - sorry, habe ich nicht gewusst.
Gruß
dafy
@Dafy , Hallo,
bei dem hier geschilderten Sachverhalt wäre es billiger zu zahlen, als (wenn’s blöd läuft) zu scheitern und trotzdem zu zahlen. Da gibt’s 'ne Grenze, wo das Kosten-Nutzen-Verhältnis „kippt“ oder gar irrelevant wird, weil strafrechlich.
Dann macht dieses Kalkül sind!
Hier geht’s um 12x „Grundgebühr Telefon“ (Handy, mobile internet, was weiß ich…); Peanuts…
Gruß Oberberger
Hallo Oberberger,
Österreich scheint wirklich anders zu sein…
Bei uns gibt es eine kostenlose (Erst)Rechtsauskunft.
Gruß
dafy
Manche Rechtschutzversicherungen bieten das hier auch an, soweit ich weiß. „Kostenlos“ ist aber wohl relativ, denn die RSV zahlt ja dafür. Ich weiß nicht, ob die Dame eine entsprechende hat, denn die würde ja letzten Endes über das weitere Verfahren (nach der Erst-Beratung) entscheiden.
Wenn die nicht zahlen möchte, gibt es nämlich schlichtweg kein Verfahren…
Es sei denn, die Dame ist vermögend (und streitlustig) genug, das „auf eigene Kappe“ durchzuziehen. ![]()
Gruß Oberberger