Müssen Sie Ihre Sonderkündigung akzeptieren und Ihren Fehler zurück nehmen?

Telefonanbieter
Meine Mutter hat 2014 einen Tarifvertrag abgeschlossen und fristgerecht 02.2016 gekündigt. Die Bestätigung hat sie ebenfalls erhalten, das der Vertrag zum 09.2016 gekündigt wird.
Nun hat aber ein 3. (der Sohn) sich Zugang zu ihren Daten verschafft, bei dem Anbieter angerufen und den Vertrag nicht nur verlängert, sondern zusätzlich ein Smartphone dazu bestellt. Die Mitarbeiterin war im Glauben er hätte dies im Auftrag der Mutter getan, da er die Zugangsdaten hatte. Wie kann eine angesehene Telefongesellschaft einen Vertrag eines Kunden ändern, nur weil jemand fremdes (ein Dritter) Zugangsdaten hat. Er ist männlich, er hätte sich nicht mal für sie ausgeben können. Absurd. Als das Paket kam, an seine Adresse, verlangte der Postbote nicht mal den Ausweis oder die Unterschrift meiner Mutter, die Vertragsinhaberin ist. Für sowas hat man rein rechtlich, Info vom Kundendienst und von der Polizei, ein Sonderkündigungsrecht. Doch die Einzige Lösung die man ihr anbot, wäre eine Vertragsübernahme, die man aber nie bewilligen würde, da die Schufa zu negativ ist. Sie hat dank ihm jetzt einen Inkassobrief bekommen mit 400€ Zahlung und darf die nächsten 2 Jahre den von ihm verlängerten Tarif samt Handy monatlich mit 50€ abbezahlen.

Sie zeigte ihn aus Verzweiflung an, nahm diese aber zwei Tage später wieder zurück. Weils ja der Sohn ist und sie nicht will das er in den Knast kommt, da er endlich Arbeit und eine Wohnung hat. (Obwohl er die Lehre echt mal verdient hätte und sie nebenbei auch). Aber da sie mir leid tut und es mit den Nervenzusammenbrüchen samt KH hat, will ich helfen.

Hätte sie Erfolg, wenn sie z.B. an den Kundendienst diese Sonderkündigung schreibt, den Fall etwas (wenn´s hilft) harsch erklärt, dass sie die Kündigung akzeptieren und die Forderungen, seit ihrer bestätigten Kündigung zurück nehmen?
Würden diese Forderungen dann an meinen Bruder gehen? Schließlich besitzt er ja eine Ware die er benutzt hat.
Würde man dann auch die Inkassogesellschaft darüber informieren, ihr weitere Mahnungen zu schreiben?
Ginge das ganze auch ohne Polizei oder Anwalt?

Bitte ich brauche dringend Rat. Hab selber nie Schwierigkeiten in so einem Falle gehabt, kenn mich nicht aus, möchte aber nicht - da sie eh so labil ist - das sie sich seinetwegen was antut oder nervlich zusammen bricht.

Hallo Ever8deen,
manche Telefonanbieter…

Ich persönlich würde einen Rechtsanwalt konsultieren!

Viel Erfolg!

Gruß

dafy

Gab es kein Kunden-Kennwort?

Das benötigt man normalerweise, um telefonisch den Vertrag zu ändern. Da dieses Passwort geheim zu halten ist und der Sohnemann trotzdem bestellt hatte, gehe ich davon aus, dass er es kannte. Pech gehabt; zahlen und abhaken!

…oder besser: den Sohn zahlen lassen!

Gruß Oberberger

Entweder sie zahlt und der feine Sohn genießt, oder sie zahlt nicht und beweist, dass sie mit der Vertragsverlängerung nichts zu tun hat - dann bekommt der Sohn Ärger wegen Betrug.

Ein Sonderkündigungsrecht gibt es natürlich nicht. Entweder ist die Verlängerung rechtens oder eben nicht. Beides gleichzeitig funktioniert nicht.

Also: sie muss sich schon entscheiden.

Sorry, normalerweise reagiert nur der Button, auf den man klickt. Bei dieser Forensoftware hier nicht. Und man kann den Falschklick auch nicht zurücknehmen.

Ich wollte Dir keinen Abwärtshaken geben!

Wenn sie aber nicht zahlt und somit beweist, das des nicht ihre Schuld ist, wird doch der Schaden immer größer. Und ohne Rechtsanwalt zum Schluss kommt sie doch da nicht weg oder?

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kein Problem, fress dich deswegen schon nicht :slight_smile:

Hallo,

um Kunden das Ändern und das Neuabschließen von Verträgen einfacher zu ermöglichen, erfolgen solche Verträge mit einer einfachen Legitimation. Dazu reicht es in der Regel aus, die 12stellige (?) Kundennummer und die genaue Adresse des Kunden zu nennen.
Da es sehr häufig vorkommt, dass Personen im Namen eines Kunden anrufen (ich selber kümmere mich öfter um so etwas, gerade für ältere Kunden), ist die Nichtübereinstimmung von Anrufer und Kunde kein Problem.

Es ist insbesondere deswegen kein Problem, weil es stets eine schriftliche Auftragsbestätigung gibt.#
Da ich davon hier nichts lese, wurde wohl auch die Post unterschlagen.

Wir reden hier also über mehrere Straftaten, die begangen wurden.

Der Diensteanbieter sollte zwei Optionen anbieten: Laufenlassen des Vertrags (eine nachträgliche Legitimation des Geschäfts) oder aber eine Rückabwicklung. Aus verständlichen Gründen wird er diese Rückabwicklung aber nicht einfach so akzeptieren, ich kann mir vorstellen, dass er diese nur dann durchführt, wenn Strafanzeige gestellt wird.
So oder so wird in diesem Fall der, der den Vertrag rechtswidrig gemacht hat, schadenersatzpflichtig.

Also kann der Kunde sich jetzt aussuchen, was er macht, In den Knast kommt man wegen dieser Straftaten eher nicht (oder gibt es einschlägige Vorstrafen?).

Ich empfehle den stressfreieren Weg:
Vertrag laufen lassen, aber zivilrechtlich gegen den Sohn vorgehen. Also Schadenersatz fordern. Das muss nicht über einen Prozess gehen! Einfach schriftlich festhalten, dass der Sohn alle bisher aufgelaufenen und zukünftigen Kosten seiner Tat erstattet. Sollten Zahlungen dann ausbleiben, wird man weiter sehen - und weiter gehen.

Hab ich noch nie benötigt. Legitimation erfolgte stets über Kundennummer, Name, Anschrift - und dann wurde man oft gefragt (zum „Datenabgleich“), wann der Kunde geboren ist.

Geschenkt!

Ich werde immer gefragt; Telekom, Magenta…

Nu ja, da mein Büro-Gegenüber auch eins braucht, wenn er etwas für seine Eltern ändert, dachte ich es wäre Standard, so zu verfahren.

Gruß Oberberger

Dann würde der auch noch kassieren; lass es!

Gruß Oberberger

„Entweder sie zahlt und verkauft das neue Handy des feinen, dann aber leider handylosen Sohns …“

… klingt viel fairer! :wink:

Gruß Oberberger

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Hallo einsamer rufer,

kannst du mir bitte erläutern, warum du meinen Rat, einen Rechtsanwalt zu konsultieren, negativ beurteilt hast?
Oder ist es deine Passion, alles, was andere meinen, negativ zu finden?

Immerhin ist ein aktiver Rechtsanwalt sicher besser informiert, als andere Benutzer.
Solltest du allerdings ein anerkannter aktiver Rechtsanwalt (natürlich mit Büro) sein, entschuldige ich mich in aller Form!

Gruß

dafy

Hallo Oberberger,

natürlich bekommt eine Rechtsanwalt für seine Arbeit Geld.
Immerhin setzt er sein Wissen ein und steht dafür gerade!
Das kann man allerdings nicht von allen Benutzern erwarten - du bist natürlich ausgenommen :smile:

Gruß

dafy

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Okay, habe gelesen…

Aber: Stell’ Dir mal bitte vor, dass es eine erhebliche psychische Belastung ist, einen (sagen wir mal: drei bis vier Jahre dauernden) zivilrechtlichen Prozess „zu veranstalten“?

Ohne den genauen Ausgang zu kennen; der womöglich nur ein (scheiß) Vergleich ist…

Da möchte ich nur abraten!

Gruß Oberberger

Indem man nicht zahlt beweist man erstmal genau NICHTS. Und deshalb sollte man sich schon sehr gut überlegen, was dann passiert.

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Was bitte soll das genau sein?

Was genau soll der denn bewirken außer zusätzlichen Kosten? Wenn sich die alte Dame noch nicht mal entschieden hat, ob sie überhaupt gegen ihren Sohn vorgehen will?

Und was soll Dein

bitteschön? Ist das dessen Schuld, dass der Sohn einen Betrug begeht?

ja leider schon. Er war schon mal auf Grund von Schulden, die er nicht begleichen konnte für 1,5 Monate drin. Da hieß es entweder zahlen oder Ersatzfreiheitsstrafe. Vorstrafen hat er viele, hauptsächlich in der Jugend wegen Diebstahl 1 mal und als Erwachsener wegen Schulden.

Zivilrechtlich meinst du also komplett ohne Anzeige, Polizei und Anwalt. Einfach schriftlich an ihn.