Musss ich nach dem Umzug streichen?

Muss ich beim Umzug nach einem Jahr Miete, die Wohnung streichen und die Löcher (durch Nägel) entfernen?
Im Mietvertrag stand zwar, dass ich das müsste, aber ich hörte, dies sei keine Pflicht.
Meine Vermieterin erzählte dem zukünftigen Mieter sie würde ansonsten meine Kaution (500€) behalten.
Vielen Dank

Hallo, da fragen Sie doch die „Rechtsabteilung“!!! Ich bin kein Anwalt. MfG Lothar

Hallo,

Sind die Renovierungsfristen bei Beendigung des Mietverhältnisses noch nicht abgelaufen (3 Jahre) und ist die Wohnung auch nicht übermäßig abgewohnt, so muss der Mieter auch dann nicht renovieren, wenn im Mietvertrag eine sog. Endrenovierungsklausel vereinbart wurde. Wichtig: Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass durch Allgmeine Geschäftsbedingungen im Mietvertrag vereinbarte Klauseln, die den Mieter zur laufenden Renovierung und zusätzlich zu einer Endrenovierung verpflichten, unwirksam sind.
Beachten muss man, dass wenn z.B. eine Wand dunkelrot bemalt wurde diese wieder in weiß übergeben werden muss. Die Löcher würde ich zu machen und kurz mit weiß drüber streichen. Am besten von allem Foto´s machen. So kann man bei einem eventuellen Rechtsstreit die Sachlage besser dokumentieren.
Die Kaution kann im übrigen nicht in beliebiger Höhe einbehalten werden. Die Vermieterin müßte nachweisen, dass die Malerarbeiten in der entsprechenden Höhe anfallen.

Ich hoffe, ich konnte helfen.

Liebe Grüße

Hallo

ja klar müssen Sie das wenn es so im Vertrag steht. Vertrag ist Vertrag…

Grundsätzlich gilt zwar, dass man alle 3-5 Jahre (je nachdem) renovieren muss, jedoch Mietverträge sind nicht auszusetzen - auch nicht in diesem Fall.
Wenn Sie drum rum kommen wollen: Mit dem Vermieter reden ob das denn nötig ist, wenn es nach nur 1 Jahr der Fall ist, und ihn drauf hinweisen, dass viel Farbe auf der Tapete ja auch keine Lösung ist, da man die ja ohnehin dann nur schwerer runter bekommt.

Good Luck.

Grüße,
Vippi

Hallo,
die Löcher müssen in jedem Fall entfernt (zugegipst) werden.
Wenn beim Einzug die Wände von Dir gestrichen oder tapeziert wurden, kann das beim Auszug nicht eingefordert werden. Das ist mein Rechtsempfinden - ich bin aber kein Jurist und kann das nicht rechtsverbindlich sagen. Wenn allerdings beim Einzug alles schon gestrichen oder tapeziert war, dann wird das wohl jetzt auf Dich zukommen. Eine Auskunft, ob oder ob nicht zu renovieren ist kostet beim Anwalt vielleicht etwa 100€. Viel Glück und Erfolg.
Gruß GEK

Hallo grinsebaerchen1,

wenn es ein Zeitvertrag war und darin das Streichen etc. vereinbart wurde, ist es rechtens.

MfG

F.R.G

Hallo, am besten Du schaust hier nach:

http://www.focus.de/immobilien/mieten/tid-14944/scho…

Gruß, Achim

Hallo,
danke für dein Vertrauen. Deine Frage kann ich aber nicht beantworten. Ich könnte dir sagen, wie du deine Wohnung streichst, aber nicht, ob du das auch musst. Die Kollegen aus der Abteilung Mietrecht sind da sicher kompetenter. Sorry und
Gruß aus Köln
Christian

Kukuck,

jaein,der liebe Peter