Hallo,
wir alle wissen ja, dass Recht haben nicht gleich Recht bekommen bedeutet.
Deshalb würde ich gerne von euch wissen, ob es etwas gegen meinen „Vorschlag“ einzuwenden gibt.
Um Rechtssicherheit zu bekommen, sprechen sich zwei Parteien ab.
Eine klagt und die andere lässt sich verklagen.
Die Gebühren werden werden schon vorher verteilt.
Nun kommt es zu einem Urteil um Rechtssicherheit zu erhalten.
Diese Rechtssicherheit kann eine oder beide Partein nun verwenden, um selbst andere zu verklagen oder zu verhindern, dass man selbst verklagt wird.
Natürlich geht sowas nur, wenn noch kein Urteil in einem Sachverhalt vorliegt.
Um das ganze besser zu verstehen, möchte ich es an einem Beispiel verdeutlichen.
Und zwar gibt es solche Abo-Abzock-Internetseiten.
Die Betreiber solcher Internetseiten versuchen die Gelder außergerichtlich einzutreiben und gehen aber nie vor Gericht, weil sie verlieren würden.
Wenn man nun von solchen Betreibern genervt wird, sucht man sich jemand (z.B. Bekannter), der so eine Internetseite aufzieht und betreibt und man selbst meldet sich an.
Daraufhin verklagt einem der Bekannte (war ja vorher abgesprochen) und es kommt zu einem Urteil zu Gunsten des Verbrauchers.
Da sich die Gerichte meist an vorangegangen Urteilen orientieren kann man nun gut schlafen und braucht keine Angst mehr vor diesem Abo-Abzock-Internetseitenbetreiber zu haben.
Das ganze kann man auch auf andere Bereiche übertragen.
Wäre eine solche Vorgehensweise denkbar oder wird so etwas bereits erfolgreich praktiziert?
Ich freue mich auf eure Antworten.
Viele Grüße
Norbert