'Muster' Gerichtsverhandlung

Hallo,

wir alle wissen ja, dass Recht haben nicht gleich Recht bekommen bedeutet.
Deshalb würde ich gerne von euch wissen, ob es etwas gegen meinen „Vorschlag“ einzuwenden gibt.

Um Rechtssicherheit zu bekommen, sprechen sich zwei Parteien ab.
Eine klagt und die andere lässt sich verklagen.
Die Gebühren werden werden schon vorher verteilt.
Nun kommt es zu einem Urteil um Rechtssicherheit zu erhalten.
Diese Rechtssicherheit kann eine oder beide Partein nun verwenden, um selbst andere zu verklagen oder zu verhindern, dass man selbst verklagt wird.

Natürlich geht sowas nur, wenn noch kein Urteil in einem Sachverhalt vorliegt.
Um das ganze besser zu verstehen, möchte ich es an einem Beispiel verdeutlichen.

Und zwar gibt es solche Abo-Abzock-Internetseiten.
Die Betreiber solcher Internetseiten versuchen die Gelder außergerichtlich einzutreiben und gehen aber nie vor Gericht, weil sie verlieren würden.
Wenn man nun von solchen Betreibern genervt wird, sucht man sich jemand (z.B. Bekannter), der so eine Internetseite aufzieht und betreibt und man selbst meldet sich an.
Daraufhin verklagt einem der Bekannte (war ja vorher abgesprochen) und es kommt zu einem Urteil zu Gunsten des Verbrauchers.
Da sich die Gerichte meist an vorangegangen Urteilen orientieren kann man nun gut schlafen und braucht keine Angst mehr vor diesem Abo-Abzock-Internetseitenbetreiber zu haben.

Das ganze kann man auch auf andere Bereiche übertragen.

Wäre eine solche Vorgehensweise denkbar oder wird so etwas bereits erfolgreich praktiziert?

Ich freue mich auf eure Antworten.

Viele Grüße

Norbert

Da sich die Gerichte meist an vorangegangen Urteilen
orientieren

Ich frage mich, wie du auf so etwas kommst. Wenn überhaupt, dann orientieren sich Gerichte wohl eher an höheren Instanzen. Selbst dazu sind sie nicht verpflichtet, denn gem. Art 97 GG, § 1 GVG sind Richter (= Gerichte) nur dem Gesetz und folglich nicht anderen Gerichten unterworfen.

Abgesehen davon gewinnt man auch deshalb keine Rechtssicherheit, weil jeder Fall anders liegt. Dies gilt insbesondere für einen Fall, bei dem man nur so tut als ob. Letztlich muss man das Gericht belügen, denn sonst entscheidet es ja unter Berücksichtigung der Kenntnis, dass nur so getan wird als ob. In so einem Fall würde ich die Klage mangels Rechtsschutzbedürfnis sogar für unzulässig halten.

Levay

Hallo!

Wenn man nun von solchen Betreibern genervt wird, sucht man
sich jemand (z.B. Bekannter), der so eine Internetseite
aufzieht und betreibt und man selbst meldet sich an.
Daraufhin verklagt einem der Bekannte (war ja vorher
abgesprochen) und es kommt zu einem Urteil zu Gunsten des
Verbrauchers.

Also mir wäre das viel zu viel Aufwand - und das Urteil hilft einem auch nicht viel weiter, weil das nächste Gericht das schon wieder ganz anders sehen kann. Warum verklagt man nicht einfach selbst den Betreiber der Seite, der einen „nervt“? Ich sehe da durchaus die Möglichkeit einer negativen Feststellungsklage.

Gruß,

Florian.