Musterbeispiel für eine Abmahnung

Hallo,

ich bräuchte ein Musterbeispiel einer Abmahnung weil sich ein Mitarbeiter schon mehrmals nicht an die Arbeitsanweisung gehalten hat.

Vielen Dank

Gruss nordstern77

Hallo Nordstern,
Ich bin eigentlich fuer die „urheberrechtliche Abmahnung“ zustaendig, aber zu Ihrem Fall weiss ich zufaellig etwas, weil ich das von der Arbeitgeber-Seite kenne. Aber das ist nur meine persoenliche Erfahrung, fuer echte RECHTS-Beratung muessen Sie zu einer Anwaltskanzlei.

Die Abmahnung ist (im Gegensatz zur Kuendigung) formfrei, kann also auch muendlich ausgesprochen werden.
Die SCHRIFTLICHE Abmahnung ist aber besser (Beweiskraft) und wird in der Regel als Einleitung der Kuendigung verstanden.

Nach dem, was ich von den Arbeitgebern in meiner Verwandtschaft mitbekommen habe, ist wichtig, dass die Abmahnung sachlich und ruhig und konstruktiv formuliert ist (sonst heisst es vor Gericht, der Arbeitnehmer haette keine Chance gehabt).

Dann muss das, was man dem Arbeitnehmer vorwirft, so genau wie moeglich bezeichnet werden. Also: WAS genau war die Anordnung, von wem kam sie, wann war sie, in welcher Weise hat sich der AN nicht dran gehalten.
Dann ist wichtig, dass man klar stellt, dass der AN im Wiederholungsfall mit Konsequenzen zu rechnen hat und diese benennt.
Feste Regeln gibt es wohl nicht (weder muss eine bestimmte Anzahl von Abmahnungen erteilt werden, noch „gilt“ sie nur eine bestimmte Zeit). Hier kommt es meist auf die Schwere der Verfehlung an.

„Normal“ ist es wohl, zweimal abzumahnen.

Ein MUSTER dafuer koennen Sie deshalb nicht im Netz finden, weil die Abmahnung eben frei ist und von Fall zu Fall total unterschiedlich ist. Wichtig ist nur, dass Sie nicht zu allgemein schreiben und den Verstoss, um den es geht, sachlich und genau nennen und dann klar machen, dass sich die Sache nicht wiederholen darf.

Keine Muster-Abmahnung, aber gute Tipps finden Sie hier:

http://www.arbeitsrechtsberater-berlin.de/arbeitsrec…

Wie ueblich uebernehmen weder ich noch wer-weiss-was irgendeine Haftung fuer den Link. Dieser Text gibt nur meine persoenliche Meinung wieder und ist nicht als Rechtsberatung zu verstehen.

Viel Erfolg!
Veranda

Hallo,

versuchen Sie es mal unter dem u.g. Link:

http://www.vnr.de/b2b/kommunikation/korrespondenz/mu…

Auf dieser Seite wird es eigentlich ganz gut erklärt. Musterschreiben ist auch dabei.

Grüße tobi-stern

Guten Tag,

für so etwas gibt es Kammern, Anwälte oder Unternehmensberater, denen ich nicht das Geschäft vermiesen will. Rechtssichere Auskunft hat nun mal ihren Preis.

&Tschüß
Wolfgang