Musterbriefe

hallo www-ler,

wer von euch kann mir sagen, wo ich musterbriefe finde?

  • abmahnung wegen untervermietung
  • änderung der nebenkostenabrechnung aufgrund eines eigentümerwechsels
    (der mieter soll eine vorauszahlung leisten und bisher nicht
    abgerechnete nebenkosten sollen nun vom mieter übernommen werden)

vielen dank
markus

Hi,

versuche dein Glück mal bei www.redmark.de

Gruß
Falks

PS: Seit wann ist Untervermietung verboten?

hallo Markus,

wer von euch kann mir sagen, wo ich musterbriefe finde?

Hierzu hast Du bereits den Hinweis auf Redmark erhalten. Zweifel habe ich jedoch, dass Dir Musterbriefe weiterhelfen.

  • abmahnung wegen untervermietung

Abmahnung kann nur erfolgen, wenn die Untervermietung nicht erlaubt wurde und wenn es sich tatsächlich auch um Untervermietung handelt.

  • änderung der nebenkostenabrechnung aufgrund eines
    eigentümerwechsels
    (der mieter soll eine vorauszahlung leisten und bisher nicht
    abgerechnete nebenkosten sollen nun vom mieter übernommen
    werden)

Dafür gibt es keinen Musterbrief, weil es für Aktionen, die nicht dem geltenden Recht entsprechen sich niemand leisten kann, Mustertexte zu entwerfen. Gehen wir davon aus, dass Du der neue Eigentümer bist. Du übernimmst per Gesetz alle Rechte und Verpflichtungen. Also auch den Mietvertrag der Mieter. Hat der Mieter bisher keine Vorauszahlung geleistet und erst am Jahresende gezahlt, soweit überhaupt Nebenkosten vom Mieter zu tragen sind, bedarf dies der Zustimmung des Mieters. Eine einseitige Vertragsänderung des Vermieters ist unwirksam.

Nebenkosten, die bisher nicht vereinbart sind, muss der Mieter nicht bezahlen. Er kann die Übernahme auch Dir gegenüber unter Berufung auf den Mietvertrag verweigern. Auch hier muss eine Vertragsänderung mit Zustimmung des Mieters erfolgen.

In solchen Fällen schreibt man keine Briefe, sondern versucht in einem Gespräch den Mieter zu überzeugen. Dabei ist es durchaus ratsam, dass man nicht 100 % will, sondern vorerst nur mal 25 %, später 50 % der Kosten usw… Eine Baum kann man auf Dauer nicht zu blühen bringen, wenn man ihn mit der Axt bearbeitet.

In Gemeinden mit einem Mietspiegel kann man natürlich Mieterhöhungen auch mit den Netto-Mieten im Mietspiegel begründen und etwaige Nebenkosten rechnerisch als Bestandteil der Mieterhöhung hinzuschlagen. Wobei natürlich die Bindung von 20 % in drei Jahren zu bachten ist.

Gruss Günter

Hallo,

PS: Seit wann ist Untervermietung verboten?

wenn ich recht informiert bin, muss normalerweise die Untervermietung durch den Vermieter genehmigt werden. Die Genehmigung ist zu erteilen, wenn keine wichtigen Gründe dagegen sprechen.

Einfach so darf kein Untermieter einziehen.

Gruss, Niels

hallo markus,

http://www.formular.de oder
http://www.formblitz.de

gruß
ann