'Musterlösung' in Gesellenprüfung - Aberkennen des Gesellenbriefes

Hallo,

ich habe nächste Woche Gesellenprüfung, diese dauert 2. Tage (einen Tag Gesellenstück und Fachgespräch 30 min.) und den 2. Tag praktische Fehlersuche und Dokumentation.

Folgendes;

Das Gesellenstück ist seit Jahren das Gleiche und vor der Gesellenprüfung baut man dieses in den Überbetrieblichen Lehrgängen 2x auf. (2. Lehrjahr und einmal kurz vor der Prüfung aber nur bei der Handwerkskammer.)

Ein Auszubildener, der die Prüfung zu einem früheren Zeitpunkt gemacht hatte schickte mir vor ein paar Wochen ein Bild mit den Maßen dieses Werkstückes, bisher wussten wir wie es aussieht aber ohne Maße.

Da dieses nur Handybilder waren und diese nicht so deutlich zu erkennen waren hatte ich mir eine Zeichnung mit den Maßen angefertigt. Die Auszubildenen aus den unteren Lehrjahren hatten sich diese sofort fleißig kopiert. Aber im Nachhinein kommt bei mir die Angst auf, dass diese als ‚Musterlösung‘ gedeutet wird und im Gesellenbrief im nachhinein anerkannt werden könnte. Auf der Zeichung steht kein Name, Sie ist bloß Handschriftlich gefertigt. 

Das ist aber nur ein Bereich der praktischen Prüfung. Es gibt noch die Bereiche Fachgespräch und Fehlersuche.

Muss ich Angst haben, dass bei Bestehen der Prüfung diese im Nachhinein komplett praktisch nicht anerkannt wird und ich auf einmal ohne Gesellenbrief da stehen würde? Oder würde nur der Bereich ‚Gesellenstück‘ mit 6 bewertet werden, weil die Fehlersuche und das Fachgespräch nichts mit dem Werkstück zu tun hat?

Ich hatte mir zuerst ja nicht mal Gedanken darüber gemacht was das für Folgen haben könnte und habe das Werkstück zu Übungszwecken auch nie in der Firma mit diesen Maßen nachgebaut. Im Endeffekt war die Zeichnung umsonst, allerdings wurde Sie halt schon von anderen Auszubildenen aus dem Betrieb kopiert.

Ist ein mieses Gefühl. Man kommt sich in einer aussichtslosen Situation vor. Ausbildung umsonst gemacht?

Danke für eure Mühen & Viele Grüße!