Hallo,
wir möchten dem Ehemaligen Eigentümer der Immobilie (Einfamilienhaus) schriftlich mit einer Frist von zum Auszug setzen.
Wie formuliert man so ein Schreiben und was muss alles aufgeführt und beachtet werden.
Hat jemand für so einen Fall ein Musterschreiben?
MfG
Helmut