Musterung

Liebe/-r Experte/-in,

Hallo, ich habe noch einmal eine wichtige Frage:

Habe folgenden Text gefunden:

Sie müssen diesen formlosen Zurückstellungsantrag innerhalb von 3 Monaten nach Eintritt des Grundes beziehungsweise spätestens 2 Wochen vor der Musterung bei der zuständigen Behörde einreichen.

Ich habe am Montag die Musterung. Ich mache seit Sep eine Ausbiludng zum Erzieher. Mir hat kein Mensch gesgat, dass ich das 2 Wochen vor der Musterung einreichen muss. Was passiert jetzt. Ich wohne in Baden Würtemberg ???

Reden Sie mit denen am Montag!
Ich glaube kaum daß man Sie aus der Ausbildung reißen wird. Mir war so ein Fall nie bekannt.
Ausbildung hat stets Vorrang!

Hallo Florian,

mach dir da mal keine Gedanken. Nimm am besten am Montag den Ausbildungsvertrag mit zur Musterung. Um die Musterung kommst du eh nicht herum - die Zurückstellung würde nur den Musterungstermin verschieben. Wenn Du schon einen Termin hast - nimm ihn wahr - dann weißt du wenigstens auch für deine weitere berufliche Planung ob du tauglich bist oder nicht. Du wirst aufgrund des Ausb.-Vertrages bis zum Ausbildungsende auf jeden Fall nicht einberufen, wenn es deine erste Ausbilung ist.
Das machen übrigens viele Wehrpflichtige - also ist das nichts ungewöhnliches.
Ich wünsche Dir noch ein schönes Wochenende.

Hallo,

hier gibt es jetzt mehrere Sachen zu beachten.

Normal wird man während einer Ausbildung nicht zum Wehrdienst eingezogen zumindest nicht bei der ersten Ausbildung bei einer zweiten Ausbildung kann die Zurückstellung verweigert werden.

Jeder hat mi ca. 16/17 Jahren ein Schreiben bekommen in dem man gewisse Angaben machen muss z.B. Ausbildungssituation da steht auch drin das wenn sich was ändern sollte man es dem KReiswehrersatzamt mitteilen muss.

Da du es verpasst hast es zu melden das du eine Ausbildung machst, würde ich jetzt nicht mehr viel unternehmen denn bis Montag bekommst du das nicht mehr geregelt.
Geh einfach am Montag zur Musterung und nimm eine Kopie deines Ausbildungsvertrages mit den braucht das Kreiswehrersatzamt nämlich.

Im schlimmsten Fall kannst du weil du es nicht gemeldet hast trotzdem eingezogen werden allerdings geh ich nicht davon aus das das geschieht denn meistens wird sowas kulant behandelt. Du hast gute Chancen das dich das Kreiswehrersatzamt zurückstellt bis deine Ausbildung beendet ist.

Christoph Schmidt