Musterung

Liebe/-r Experte/-in,

ich weiß nicht ob ich sie schon einmal angeschrieben habe, aber ich habe jetzt genauere Infos über meine Ausbildung bekommen und schildere ihnen
meinen Fall noch einmal.

Ich mache momentan eine Erzieherausbildung. Bin im 1 Jahr. Dauer: 4 Jahre. Habe momentan nur
eine Schulbescheinigung. Die für das 2 und 3 Jahr bekomme ich erst nach bestehen des 1 JAhres.

Das Berufskolleg für PraktikantInnen stellt die erste Stufe der Ausbildung zum staatlich anerkannten Erzieher/zur staatlich anerkannten Erzieherin dar. Es ist Voraussetzung für die Aufnahme in eine Fachschule für Sozialpädagogik.Der Ausbildungsgang gliedert sich in folgende Abschnitte:

1 Jahr Berufskolleg für Praktikanten/Praktikantinnen
(2 x 7 Wochen Praktikum, der rest Schule )
Endet mit einen Abschlusszeugnis. Man hat dann die Zulassung für die Aufnahme für_

2 Jahre Fachschule (Berufskolleg) für Sozialpädagogik
1 Jahr Berufspraktikum

Während der 3 Jahren Schule hat man immer die selben Lehrer und die selbe Klassekameraden.

Jetzt habe ich total Angst das mich die Bundeswehr einerufen wird. . Habe am Montag meine 1. Musterun und eine Eignunsuntersuchung. Können die das machen ? Bin ja eihentlich in der Ausbildung, aber ich weiß nicht wie das bei der Ausbildung zum Erzieher ist? Ich möchte keine
Unterbrechung in meiner Ausbildung und ich möchte auch in meiner Klasse bleiben.

LG Flo

Hallo,

also wegen der Musterung brauchst du dir erstmal keine Gedanken machen das ist normal viele und auch ich wurden während einer Ausbildung gemustert allerdings passiert das meist gegen Ende einer ausbildung.

Das du natürlich nicht vor der Ausbildung dem Kreiswehrersatzamt mitgeteilt hast das du ne Ausbildung machst ist natürlich nicht so gut.

Allerdings stellt sich das Kreiswehrersatzamt da in meisten Fällen dir nicht in den Weg und stellt den jenigen dann zurück.

Wenn du jetzt am Monatg zur Musterung gehst musst du aber irgendwas vorlegen können denn du musst ja beweisen das du für 4 Jahre ne Ausbildung machst, das Kreiswehrersatzamt braucht sowas damit die wissen wie lange sie dich nicht einberufen.

Sollte es irgendwelche Probleme geben würde ich dir diese Stelle empfehelen:

http://www.zentralstelle-kdv.de/

Da kannst du die anschreiben aber auch anrufen die kennen sich wirklich gut aus und geben immer gute Tipps.

Grüße
Christoph

Hallo!

Die Musterung ist jetzt möglich, das ist ja erstmal nur eine Untersuchung und auch Gespräche!
Diese Schulform ist mir jetzt unbekannt, aber das erste Jahr werden Sie sicher nicht einberufen. Damit Sie in den folgenden Jahren nicht einberufen werden, müssen Sie das mit den Zuständigen im Kreiswehrersatzamt bei der Musterung besprechen.

LG

Hallo Flo,

so wie du die Situation schilderst bleibt es bei meiner Aussage von freitag(?) oder so :smile: Wenn Du kein Abi hast und dies deine erste Ausbildung ist passiert dir gar nichts.
Du musst dann nur für jedes Schuljahr erneut eine Schulbescheinigung vorlegen. Aber Ausbildung geht vor Wehrdienst.

Schönes Wochenende noch

Hallo, danke für die Antwort. Was ich auch noch komsiche finde ist, als ich vor 4 Wochen dort angerufen habe, um den Musterungstermin zu verlegen sagtte sie noch das ich jetzt nichts mehr schriftlich bekommen würde, sondern als nächstens Einberufungsbescheid kommen wird ???
Was bedeutet das ?

Den Einberufungsbescheid bekommst du erst wenn du tauglich gemustert bist und einberufen werden sollst. Sollte sich zwischen Musterung und Einberufung noch etwas ändern, kannst du dann immer noch einen Antrag stellen. Wie bei jedem Bescheid, hättest Du dann 2 Wochen Widerspruchsfrist. Aber bei Dir wird sich ja morgen schon alles klären lassen.