Ich habe ja morgen jetzt meine Musterung. Von Freunden bzw im Web lese ich die ganze Zeit aussagen wie:
Der Antrag auf Zurückstellung soll frühestens bei Meldung zur Erfassung bei der Erfassungsbehörde, spätestens bei der Musterung beim Kreiswehrersatzamt gestellt werden. Tritt der Zurückstellungsgrund später ein oder wird später bekannt, kann der Antrag noch innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Eintreten/Bekannt werden des Grundes gestellt werden.
ODER
Bitte beachten Sie unbedingt die geltenden Fristen: Sie müssen diesen formlosen Antrag auf Zurückstellung innerhalb von drei Monaten, nachdem Sie Kenntnis von dem Zurückstellungsgrund erlangt haben bzw 2 Wochen vor ihrer Muserung , bei der zuständigen Behörde einreichen.
ICH VERSTEHE DASS ALLES NICHT: Momentan weiß ich doch noch gar nicht ob ich überhaupt Wehrdientfähig bin ?
Gehe da morgen ja zum 1 mal hin.
Ein Freund von mir meinte, dass ich MORGEN schon eine Zurückstellungsantrag einreichen muss? Stimmt das ? Ich hab voll Angst das ich da morgen hingehe und was schief geht, schlielich bin ich gerade in eienr schulischen Ausbildung.
ne eine Musterung während der Ausbildung ist ganz normal war bei mir auch so man bekommt halt irgendwann den Musterungsbescheid mit dem Ergebniss und der Zusage das man während der Ausbildung nicht eingeogen wird, nach der Ausbildung hatte ich einen befristetetn Arbeitsvertrag da hab ich dann einfach die Kopie mit einem kleinen Schreiben hingeschickt und prompt wurde ich wieder zurückgestellt.
Eine Zurückstellung kann erst bei der Musterung erfolgen. Ohne Musterung keine Zurückstellung.
Diese 3 Monatsfrist gilt wenn man schon gemustert wurde und sich dann was geändert hat z.B. befristets Arbeitsverhältniss oder neue Ausbildung.
Nur keine Angst!
Das morgen ist erstmal eine gesundheitliche Überprüfung und vorallem Gespräche! Da wird über alles geredet!
Da sagen Sie dann auch, daß Sie in einer Ausbildung sind (Nachweis nicht vergessen) und dann werden Sie für den Zeitraum der Ausbildung auch zurückgestellt.
Man wird Sie für die Bundeswehr sicherlich NICHT aus der Ausbildung rausreißen!
mach dich mal nicht verrückt. Das wird morgen ganz cool ablaufen. Du hast die Untersuchung, evtl auch gleich den Eignungstest. Ich kann dir nur sagen wie das bei uns abläuft:
Nach der Anmeldung kommst du zur Personalaufnahme. Dort werden alle deine gespeicherten Daten aktuallisiert - schon da wirst du gefragt, was du gerade machst. Der Sachbearbeiter druckt dann ein Formular aus das du unterschreiben mußt und schon ist das Thema beendet. Danach geht es entweder zur Test oder zur Untersuchung (wir machen es davon abhängig, wo gerade weniger Wartezeit ist). Zum Schluß hast Du dann ein so gananntes Musterungsgespräch. Da kannst Du nochmal alles fragen was dir noch so im Kopf rum geht. Da erfährst du dann auch ob du tauglich bist oder nicht. Wenn du nicht taugflich bist - dann hat sich eh schon alles erledigt. Wenn Du Angst hast, dass Du morgen was vergessen könntest zu fragen - schreib es dir heute noch auf. Dann bekommst Du natürlich einen Bescheid in dem dann nochmal ales drin steht (tauglich / nicht tauglich / Zurückstellung). Geh die Sache locker an - auch im Kreiswehrersatzamt sind nur Menschen! Was Du im Internet gelesen hast sind Vorschriften, die halt irgendwie formuliert sein müssen.
Nimm etwas mit, dass Deine schulische Ausbildung bestätigt und alles wird gut gehen. Beim der heutigen Arbeitsmarktlage legt dir keine Steine in den Weg!!!
Ich hoffe ich habe jetzt alle 3 Mails auf einmal beantworten können.
Mach dich nicht verrückt, das wird morgen ein interessanter Tag für Dich. Vielleicht läßt du mich dann morgen noch wissen wie es dir ergangen ist?!?!