Musterung

Liebe/-r Experte/-in,

Situation: Ich mache momentan eine Ausbildung zum Erzieher. Dauer 4 Jahre. Bin momentan im 1 Lehrjahr.
Die Erzieherausbildung ist eine schulische Ausbildung.Hatte heute meine Musterung! Habe
dort auch ein Rückstellungsantrag beantragt. Hatte aber nur eine Schulbecheinigung für das 1 Jahr. Deswegen wurde ich nur bis 31.07.10 zurückgestellt:

Auf dem Schreinen heißt es:

Auf Ihren Antrag von … … 2009 stelle ich sie wegen Ihrer Berufsausbildung bis einschließlich
31.07.2010 vom Wehrdient zurück. Nach Ablauf der Zurückstellungsfrist stehen Sie für den
Wehrdient zur Verfügung. Hinweis: Eine weitere rückstellung ist auf Antrag erst möglich, wenn
der Ausbildungsplatz nachgewiesen wird.

Das Wort möglich macht mich allerdings etwas nervös ^^ möglich ist vieles. Möglich wäre auch das es morgen 30 Crad hat ( sie verstehen, was ich meine)
Die haben heute zu mir gesagt, dass ich einfach die Schulbescheinigung wenn ich sie nächstes Jahr kriegen einfach zu schicken soll und ich mir keine Sorgen machen
soll, das ich die Ausbildung unterbrechen muss. Aber die können ja viel sagen oder Was meinen sie dazu???

Zweites Problem: ich bin nur bis Juli 2010 zurückgestellt, aber ich bekomme die neue Schulbescheinigungen erst mitte, ende Sep ??? Ist das ein Problem? Die Beraterin heute meinte, falls ein Eiberufunsgssbescheid kommt soll ich einfach anrufen und sagen, dass noch eine Schulbescheinigung kommt. KANN ICH DAS NICHT EINFACH SCHRIFTLICH MACHEN
DAS IST DOCH SICHErER oder?Ich hoffe sie können mir die viele Fragen beantworten.

LG FLO

PS: Habe den Eignungstest total vermasselt. Note 4,8 wird man da überhaupt einberufen

Hallo!

Man kann Sie nur so lange zurückstellen, wie es die Bescheinigungen anzeigen. Eine weitere Zurückstellung sollte aber kein Problem sein.

Die Note 4,8 ist nicht ganz so schlimm wie man glaubt - die Noten gehen anders als bei Schulnoten bis 7.
Ich weiß leider nicht wo sie besonders schlecht oder wo sie besser abgeschnitten haben…
Aus Rücksicht wird den Leuten aber auch nicht mitgeteilt, daß man auf Grund von „Dummheit“ nicht einberufen wird - stattdessen lassen die die Sache einfach totlaufen…
Aber ich glaube nicht daß Sie zu dumm für den Bund sind! Dafür hätte die Note schlechter sein müssen.

mfg

Hallo,

Nein da sollte man sich keine Sorgen machen wenn man die Ausbildung nachweisen kann wird man auch zurückgestellt.

Dss du nur bis Juli zurückgestellt worden bist und du den Nachweis erst September bekommst ist ein kleines Problem.

Zuerst sollte man dann warten ob überhaupt eine Einberufung kommt meistens kommt auch erst eine Ankündigung zur Einberufung.
Sollten solche Schreiben kommen würd ich nicht anrufen sondern auf jeden Fall Schriftlich Einspruch einlegen und denn ganzen Fall schildern das noch eine Bescheinigung kommt.
Man kann es natürlich auch telefonisch machen aber zusätzlich würde ich es auch noch schriftlich machen nur telefonisch wäre mir ein wenig zu riskant.

Ich hatte meine Musterung vor 4 JAhren aber da gab es keine Noten, ob man dann mit 4,8 überhaupt eingezogen wird kann ich nicht sagen da die Einberufung anscheinend immer willkürlich erflogt ich konnte da noch kein System daran erkennen.

Grüße
Christoph