Musterung

Hallo

Aus reiner Neugier

Was würde ein Arzt machen, wenn der Junge bei der Musterung sich nicht ausziehen will? Festhalten und mit Polizei ausziehen lassen? Wäre das nicht vergewaltigung?:smiley:

Danke :smile:

Hallo,
was hat eine medizinische Untersuchung mit Vergewaltigung zu tun? Schlimm genug, wenn (Erst-)helfern am Unfallort das gelegentlich vorgeworfen wird, aber Ärzte und medizinisches Personal wissen, was sie machen (ich weiß schon, worauf sich die Frage konkret bezieht, das ist ein reiner Kontrollgriff).
Genaueres steht im Gesetz, ohne das jetzt nachzusehen, würde ich auf ein Ordnungsgeld tippen, wenn der Arzt nicht genug Überzeugungskraft besitzt.

Cu Rene

Also wenn sich Leute Gegen ihren Willen entblössen müssen kommt das für mich schon nah dran.

Also wenn sich Leute Gegen ihren Willen entblössen müssen
kommt das für mich schon nah dran.

Meine Güte…also man kann´s auch ein bisschen übertreiben
mit der Scham. Wenn Du nicht zum Bund willst gibt´s auch
andere Wege… :smile:

Tatsächlich war das bei mir nicht viel anders als im Roman Polanski Fall. Die haben mich zwar nicht unter Drogen gesetzt, aber dafür ziemlich heftig gedroht.

Im ersten Moment fand ich die Frage auch bekloppt, aber im Vergleich mit dem Fall hast du irgendwo Recht. Da hat mir sogar irgendsoeine alte Tussy an die Eier gepackt ohne mich zu fragen.

Jo, stimmt!

Gruß!

Horst

In jeder normalen Arztpraxis (und auch beim Urologen) wäre das ohne Einwilligung des Patienten eine Straftat.

Gruß JK

Was würde ein Arzt machen, wenn der Junge bei der Musterung
sich nicht ausziehen will?

Mutmaßlich den Kopf schütteln und das schriftlich festhalten. Dann wird nach Aktenlage und anhand der anderen Musterungsergebnisse entschieden. Er ist allerdings gesetzlich verpflichtet die Untersuchung über sich ergehen zu lassen:

§ 17 Wehrpflichtgesetz Durchführung der Musterung

„(4) Die Wehrpflichtigen sind vor der Musterungsentscheidung auf ihre geistige und körperliche Tauglichkeit eingehend ärztlich zu untersuchen; sie haben sich dieser Untersuchung zu unterziehen. […]
(6) Ärztliche Untersuchungsmaßnahmen, die einer ärztlichen Behandlung oder einer Operation im Sinne des § 17 Abs. 4 Satz 6 des Soldatengesetzes gleichkommen, dürfen nicht ohne Zustimmung des Wehrpflichtigen vorgenommen werden. Nicht als ärztliche Behandlung oder als Operation und nicht als Eingriffe in die körperliche Unversehrtheit gelten einfache ärztliche Maßnahmen, wie Blutentnahmen aus dem Ohrläppchen, dem Finger oder einer Blutader oder eine röntgenologische Untersuchung.“

Festhalten und mit Polizei ausziehen lassen?

Nö. Wenn der Mann dann Soldat ist wird die Eingangsuntersuchung aber bei Weigerung mutmaßlich auch mit unmittelbarem Zwang durchgesetzt - dafür braucht man dann auch keine Polizei.

Wäre das nicht vergewaltigung?:smiley:

Nein, schau mal ins StGB.
Und ansonsten gilt:

§ 51 Wehrpflichtgesetz Einschränkung von Grundrechten

„Die Grundrechte der körperlichen Unversehrtheit (Artikel 2 Abs. 2 Satz 1 des Grundgesetzes), der Freiheit der Person (Artikel 2 Abs. 2 Satz 2 des Grundgesetzes), der Freizügigkeit (Artikel 11 Abs. 1 des Grundgesetzes) und der Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 des Grundgesetzes) werden nach Maßgabe dieses Gesetzes eingeschränkt.“

Gruß Andreas

Aber das Grundrecht und Persönlichkeitsrecht gab es früher als das Wehrrecht, oder?

Naja, als ich da war, hab ich denen gesagt, dass die Intim-Untersuchung bei der Musterung eine grobe Vergewaltigung meiner Persönlichkeitsrechte ist, und die meinten dann brauch ich es halt nicht machen.

Aber das Grundrecht

Welches denn?

und Persönlichkeitsrecht

Es gibt ein Grundrecht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit, übrigens eins der „schwächsten“ - so „schwach“, dass es für Soldaten jederzeit durch einfachen dienstlichen Zweck einschänkbar ist.

gab es früher als das Wehrrecht, oder?

Die Wehrverfassung wurde Februar 1954 mit der 1. Wehrnovelle und im März 1956 mit der zweiten Wehrnovelle in das Grundgesetz eingefügt. Was heute zählt ist die heutige rechtslage und nicht was irgendwann mal war. :wink:

Naja, als ich da war, hab ich denen gesagt, dass die
Intim-Untersuchung bei der Musterung eine grobe Vergewaltigung
meiner Persönlichkeitsrechte ist, und die meinten dann brauch
ich es halt nicht machen.

Man kann machen Menschen mit so einem simplen Satz Spaß für den ganzen Tag bereiten, insbesondere, wenn man sich noch für intellektuell hält, wenn man ihn sagt. :wink:

Gruß Andreas

1 „Gefällt mir“

Naja, als ich da war, hab ich denen gesagt, dass die
Intim-Untersuchung bei der Musterung eine grobe Vergewaltigung
meiner Persönlichkeitsrechte ist, und die meinten dann brauch
ich es halt nicht machen.

Prima!
Das sollte veröffentlicht werden, damit mehr Leute sich dagegen wehren, diese unverschämte Behandlung über sich ergehen zu lassen!

Andererseits sollten aber junge Männer dann wenigstens beim Hausarzt checken lassen (mit „husten sie mal“ und 2 Fingern neben(!) dem Sack) dass sie keinen Leistenbruch haben.

JK