Musterung in Lehre= 1Tag Urlaub?

Sohn ist 20 und im 2. Lehrjahr. Anfang Dez. war Musterung.
Jetzt mußte er für den Tag einen Urlaubsschein einreichen(sonst würde er abgemahnt sagt der Chef).
Ist das rechtens?? Wo finde ich § o.ä. die auch den Chef überzeugen??

LG Heike

Hallo!

Nein, das keines Falls rechtens!
Im Musterungsbescheid sollte das auch stehen, ansonsten sollte Ihr Sohn das direkt bei der Musterung ansprechen.

mfg

Die Bundeswehrvorstellung ist eine Staatsverpflichtung und darum vom Arbeitgeber zu akzeptieren,- wenn auch die Situation des Arbeitgebers zu berücksichtigen ist!

Vieleicht kann man sich ja im Gespräch auf 50:50 einigen… Das wäre gerecht!
Der Chef kann letztendlich nichts für den Schwachsinn mit der Bundeswehr…

Gruß vom Schönberger Strand
Andreas Herr

Wird ein Wehrpflichtiger von der Erfassungs- oder Wehrersatzbehörde aufgefordert, sich aufgrund der Wehrpflicht dort persönlich zu melden oder vorzustellen, muss er bezahlt von der Arbeit freigestellt werden.

Geregelt in § 14 Abs. 1 Arbeitsplatzschutzgesetz.

Hallo Heike,

bin jetzt zu hause und habe erst mal 2 wochen urlaub. ich kann dir den § also im moment nicht geben. Aber es steht u.a. im Grundgesetz und im Einladungsschreiben selbst müsste auch ein Hinweis für den Arbeitsgeber stehen.
Er DARF KEINEN URLAUB abziehen, da es ja dieses Jahr noch Pflicht ist, zur Musterung zu gehen.

Trotzdem schöne Feiertage