Hallo
„Verwendung Amtliche Musterwiderrufsbelehrung nicht bei eBay zulässig“
(hier der Text dazu: http://www.ieba.de/index.php?option=com_content&task…)
was haltet ihr davon?
soll das bedeuten, dass man zwei verschiedene Widerrufsbelehrungen (einmal auf der Artikelseite bzw. Bestellseite (online-shop) und einmal nachträglich als E-Mail) verwenden muss?
lg
white
Hi White,
es geht mE nur darum, dass der Vertragspartner eine Erklärung direkt erhält.
Wenn du die Erklärung mit dem Paket mitschickst, erhält er sie also am Annahmetag.
Wenn du per E-mail vorab schickst erhält er sie innerhalb 24 Stunden = gleicher Tag.
Wenn du dich nciht irgendwann mitr dem Widerrufsrecht auseinander setzen willst, sende halt ne E-mail zusätzlich zu der E-Bay-Vorgabe.
so sehe ich das
BJ
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