Musterwohnung Kaufvertrag

Hallo an alle,

wir haben uns eine Musterwohnung gekauft, wo der Rest des Hauses noch saniert werden muss und wir auf Grund der Baumaßnahmen erst im November einziehen können.
Da wir trotzdem nach Baufortschritt bezahlen müssen, handelten wir mit dem Eigentümer des Hauses folgendes aus:

Die Wohnung DARF bis zur Übergabe als Musterwohnung genutzt werden. Dafür ist eine kapitaldeckende Miete zu vereinbaren.

Damit dachten wir auf der sicheren Seite zu sein.
Nun möchte die Firme eine andere Wohnung als Musterwohnung nutzen und die von uns gekaufte Wohnung nicht weiter nutzen.
Nun meine Frage:
Kann ich trotzdem mit der Kapitaldeckenden Miete rechnen oder scheitert es an dem DARF, welches im Kaufvertrag festgelegt ist???
Verstehe es nun so, dass sie die Wohnung als Musterwohnung nutzen können, aber nicht müssen und nur solang zahlen, wie sie sie nur als Musterwohnung nutzen.
Wäre über Infos dankbar.

Hallo Pohnsa,

kenne zwar den Wortlaut der Vereinbarung nicht, glaube aber, dass die Verkäuferseite professionell, also zu deren Gunsten handelt und wird wohl nur die Zustimmung von Euch eingeholt haben, ohne eine Verpflichtung eingehen zu müssen.
Sollte meine Einschätzung falsch sein, bitte ich um weitere Details.

Als Privatperson ist man der Verkäuferseite nicht gewachsen. Das ist aber das übliche Spiel und der private Käufer wird mit schöner Regelmässigkeit „über den Tisch gezogen“.
Und meist gibt es auch keine Möglichkeiten mehr, diese begangenen Fehler dann noch von Fachleuten reparieren zu lassen.

Für alle im Forum:
man sollte mit der Verkäuferseite auf Augenhöhe verhandeln. Dazu sollte man sich neutrale Fachleute holen, die zwar niemals kostenfrei arbeiten, jedoch vor Schaden bewahren, was ja im Gegenzug wieder (Lehr-)Geld spart.

Guten Tag- Ich bin kein Experte,aber auch Ihrer Meinung,was das Woertchen:’‚DARF‘’ anbetrifft. Der Verkaeufer will wahrscheinlich die Miete sparen…
Wenn die Wohnung nicht genutzt wird ,braucht er auch nicht zahlen-aber Sie muessten JETZT schon einziehen duerfen,finde ich. Am besten waere es,einen Anwalt zu fragen!!
Viel Glueck!
Shiras