Hallo,
Wir möchten eine Neubauwohnung kaufen, die derzeit noch als Musterwohnung genutzt wird. Der derzeitige Zustand ist für uns okay, dafür gab´s auch eine ordentliche KP-Reduzierung. Uns ist aber wichtig uns gegen mögliche noch kommende Schäden (Kerben im Parkett beim Ausräumen der Musterwohnung o.ä.) abzusichern, bis die Musterwohnung geschlossen ist. Im Vertrag heißt es:
„Die bezugsfertigkeit wird zum 20.4.10 zugesichert. Der Zustand der Wohnung ist dem Käufer bekannt. Er übernimmt die Wohnung in dem Zustand, wie sie besichtigt wurde. Seitens des Verkäufers erfolgt lediglich eine malermäßige Überarbeitung vor Übergabe. Die Wohnung wird dem Käufer besenrein, mangelfrei und geräumt übergeben. Sobald die Wohnung nicht mehr als Musterwohnung genutzt wird und daher geräumt wurde, findet zwischen Verkäufer und Käufer ein Besichtigungstermin statt, um den Zustand erneut festzustellen.“
Sind wir mit dieser Formulierung abgesichert?
Was heißt „malerische Überarbeitung“? (streichen der ganzen Wand oder „überpinseln“?)
Danke Lutz
Hallo,
Wir möchten eine Neubauwohnung kaufen, die derzeit noch als
Musterwohnung genutzt wird. Der derzeitige Zustand ist für uns
okay, dafür gab´s auch eine ordentliche KP-Reduzierung. Uns
ist aber wichtig uns gegen mögliche noch kommende Schäden
(Kerben im Parkett beim Ausräumen der Musterwohnung o.ä.)
abzusichern, bis die Musterwohnung geschlossen ist. Im Vertrag
heißt es:
"Die bezugsfertigkeit wird zum 20.4.10 zugesichert. Der
Zustand der Wohnung ist dem Käufer bekannt. Er übernimmt die
Wohnung in dem Zustand, wie sie besichtigt wurde.
Welcher Zeitpunkt zählt für den abzunehmenden Zustand?
Was passiert, wenn die Zusicherung nicht eingehalten wird?
Seitens des
Verkäufers erfolgt lediglich eine malermäßige Überarbeitung
vor Übergabe. Die Wohnung wird dem Käufer besenrein,
mangelfrei und geräumt übergeben. Sobald die Wohnung nicht
mehr als Musterwohnung genutzt wird und daher geräumt wurde,
findet zwischen Verkäufer und Käufer ein Besichtigungstermin
statt, um den Zustand erneut festzustellen."
Sind wir mit dieser Formulierung abgesichert?
eindeutig Nein!
Was heißt „malerische Überarbeitung“? (streichen der ganzen
Wand oder „überpinseln“?)
nicht genau definiert!
Danke Lutz
Sehr schön windelweich formuliert…
Ich kenne keinen Bauträger, der irgendwelche Formulierungen oder Vereinbarungen zum Vorteil des privaten Käufers trifft.
Also:
unabhängigen fachlichen (kostenpflichtigen) Beistand holen, damit später kein Heulen und Wehklagen aufkommt. Dieses Geld ist gut angelegt.
Warum kostenpflichtig?
Weil der Fachmann, der damit sein Geld verdient, keine Motivation darin sieht, seine Zeit und Qualifikation zum Vorteil des Käufers einzusetzen.
Immobilienkauf ist kein Kindergeburtstag!