Mutmaßlich dummdeutsch?

Liebe ExpertInnen,

in der heutigen Augsburger Zeitung wird anlässlich des CSD-Anschlags das Versagen der Jutiz beklagt. Darum soll es hier aber nicht gehen: In dem vierspaltigen Artikel spricht der Autor bereits in der ersten Spalte gefühlt siebenmal vom mutmaßlichen Täter, mehr habe ich mir nicht angetan.

Für mich heißt mutmaßlich: Niemand hat den Täter gesehen. Was soll dann dieses „mutmaßlich“? Wer weiß was?

Dank & Gruß
Ralf

IMHO handelt es sich um eine juristische Formalität: nur ein Gerichtsurteil darf einen Verurteilten als z.B. “Mörder” kennzeichnen, bis zu einem Gerichtsentscheid ist er ei “mutmaßlicher Mörder”. Daher wird in Veröffentlichungen vor einer richterlichen Entscheidung immer von “mutmaßlichen Tätern” gesprochen, der Beschuldigte könnte ohne diese Einschränkung auf Unterlassung der Bezeichnung klagen.

LG

SL99

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Er könnte sogar wegen Rufschädigung, Nötigung und Schadensersatz klagen.

Servus,

ah, der Herausgeber frönt der Bücklings-pc. Na gut, ist ein Argument.

Gruß
Ralf

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Zeige mir ein Foto oder Screenshot von den Bericht in der Augsburger Zeitung wo ständig mutmaßlich drinnen steht ich finde den nicht.

Moin,

die AZ-Eigentümer legen Wert darauf, dass die Zeitung gekauft wird oder das Online-Abo gebucht wird.

Gruß
Ralf

z.B. hier: Anschlag auf CSD in Berlin: Polizei fordert mehr Überwachung

(… und damit schließe ich den Thread, da die Ausgangsfrage bereits beantwortet ist.)

Gruß
Kreszentia

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