mutmaßliche Einwilligung?

Hey Leute,
ich habe gerade ein Brett vor dem Kopf^^
Gibt es eine gesetzliche Regelung zur mutmaßlichen Einwilligung?
Mal abgesehen von der GoA?
§228 StGB fällt mir noch ein, allerdings regelt der doch eher eine ausdrückliche Einwilligung… oder?

Dank im Voraus und viele Grüße,
Jay

Hey Leute,
ich habe gerade ein Brett vor dem Kopf^^
Gibt es eine gesetzliche Regelung zur mutmaßlichen
Einwilligung?
Mal abgesehen von der GoA?
§228 StGB fällt mir noch ein, allerdings regelt der doch eher
eine ausdrückliche Einwilligung… oder?

dass eine mutmaßlich einwilligung vorliegt, ergibt sich nicht direkt aus dem gesetz, weder aus goa noch aus § 228stgb.

eine mutmaßlich einwilligung als rechtfertigungsgrund kommt -nur dann- in betracht, wenn der betroffene nicht zur willensbildung und -äußerung in der lage ist, insbesondere weil er abwesend oder bewusstlos ist.
sie liegt dann vor -was im einzelfall zu prüfen ist- wenn davon ausgegangen werden kann, dass der betroffene zustimmen würde, wenn er gefragt werden könnte.

Danke erst einmal :smile:
Ich weiß, was mutmaßlliche Einwilligung bedeutet… nur war ich mir grad nicht sicher, ob es dafür eine Normierung gibt.

dass eine mutmaßlich einwilligung vorliegt, ergibt sich nicht
direkt aus dem gesetz, weder aus goa noch aus § 228stgb.

Eine (berechtigte) GoA wird aber doch zumindest unter Beachtung des wirklichen oder mutmaßlichen Willen des Geschäftsherrn vorgenommen… Insofern handelt es sich hierbei doch in gewisser Weise um eine mutmaßliche Einwilligung, oder?
Bei §228 sehe ich jedoch auch keine mutmaßliche Einwilligung.

Also gibt es dafür tatsächlich keine Norm!

Grüße,
Jay