ist es rechtens, wenn ein Gutachter in einem Familiengutachten seine Empfehlung rein auf Mutmaßungen aufbaut?
Beispiel:
Ein Gutachter empfiehlt einen Gericht ein Kind bei einem bestimmten Eltlernteil zu belassen.
Er stützt diese Empfehlung darauf, dass beim anderen Elternteil nicht beurteilt werden kann wie die derzeitige Situiation wäre, wenn sich das Kind bei diesem aufhalte.
Konkreter: Gutachtet stellt fest: Elternteil A instrumentalisiert das Kind im Ehekonflikt. Bei Elternteil B wird lediglich angenommen, dass es dort genauso wäre. Gutachter empfiehlt das Kind bei Elternteil A zu lassenm, da der Gutachter annimmt das dieses sich seiner Kritik annehmen würde und die Instrumentalisierung einstellen würde.
in einem solchen Fall kann man von einem anderen Sachverständigen eine - besser wären zwei - Gutachtenbewertungen machen lassen. Die kosten dann extra Geld. Das Gericht muss diese Bewertungen in die Beschlussfindung einfließen lassen. Macht das aber häufig nur halbherzig bis sehr schlampig.
Informationen über die schlechten Gutachter findet man auf der WEB-Site und im Forum von www.gwg-gutachten.de
Wenn man dort sich im Freundeskreis anmeldet, bekommt man u. U. Kontakt zu anderen Gutachterbetroffenen.
das hat nichts mit „rechtens“ oder „unrechtens“ zu tun. Es geht allein um die Frage, ob die Ergebnisse des Gutachtens aufgrund der in dem Gutachten enthaltenen Ausführungen nachvollziehbar sind oder nicht. Entscheiden wird das letzten Endes das Gericht. Die Parteien haben jedoch grundsätzlich Gelegenheit, zu dem Gutachten Stellung zu nehmen und können eben diese Bedenken hierbei äußern.
Kommt das Gericht am Ende zu dem Ergebnis, dass es dem Gutachten folgt, weil es dieses für schlüssig hält, so ist diese Würdigung im Rahmen des Rechtsmittelverfahrens angreifbar und kann durch die nächste Instanz überprüft werden.