Mutter 2011 und vater 2013 verstorben was wird aus meinen pflichteil vom vater

meine mutter 2011 verstorben habe pflichtteil vom haus usw. erhalten. nun ist mein vater im juni verstorben haus wurde meine schwester überschrieben august 2011. was wird nun aus meine pflichteil

Sie haben Anspruch auf Pflichtteilergaenzungsansprueche.Das heisst, dass die Erben Ihnen gegenüber auskunftsverpflichtet sind in Bezug auf sämtliche Schenkungen der letzten zehn Jahre, die sie vom Vater erhalten haben.Auf diese Schenkungen haben Sie einen Pflichtteilsanspruch, also vermutlich 25%, wenn nur die Schwester geerbt hat.Normal hätten sie beide hälftig geerbt.Ob die ueberschriebene Immobilie als Schenkung zu sehen ist,lassen Sie bitte vom Erbrechtler prüfen. Wenn ja, haben Sie auch hier den Ergänzungsanspruch.Das sieht nach langem Kampf aus…viel Kraft. Sorry schreibe vom Handy, daher etwas ungelenk.

erst mal danke für die schnelle antwort . was heißt ergänzungsanspruch??

Hallo,
hatte der Vater ein Testament? Wenn er dich enterbt hat, kannst du ein Pflichteil von deiner Schwester verlangen von dem was er beim Tode besaß. Ansonsten musst du gemeinsam mit deiner Schwester einen Erbscheinsantrag bei Gericht stellen.Überleg aber vorher, ob überhaupt was übrig war.
Gruß
Hilde

kann leider nicht helfen.

Gruß

Hallo,so wie ich das verstanden habe,handelt es sich um eine Schenkung .
Da gilt die 10 jahresregelung,das heißt
z.B. Die Schenkung betrug 100 000 Euro,dann ist der Wert pro Jahr 10 000 Euro weniger,also nach 10 Jahren ist es aufgebraucht.also bei
100 000 Euro würdest du den Erbteil von
80 000 Euro bekommen wenn das Haus 2011 überschrieben wurde.

Einen Pflichtteil gibts nur, wenn z.B. durch Testament Ihr gesetzliches Erbrecht ausgeschlossen oder beschnitten worden ist.
Wenn der Nachlass vorher durch Schenkungen vermindert worden ist, dann kann es bei bestimmten Voraussetzungen einen Ergänzungsanspruch geben. Diesen zu berechnen ist Expertensache, wenn ihm alle Fakten genannten und Unterlagen vorgelegt werden. Per Web gehts nicht. Verj#ährungsfrist drei Jahre.

hallo
leider kann ich dazu keine auskunft erteilen,sorry
lg sicha

meine eltern hatten einen erbvertrag abgeschlossen 2007 wo meine schwester nach ihren beider tode als alleiniger erbe eingesezt wurde. Mutter 01.2011 verstorben.pflichteil von meiner mutter habe ich bekommen. haus wurde getaxt und eine eidesstattliche versicherung über deren anwald mein pflichteil berechnet ( nach meiner aufforderung).bis dahin war soweit alles io. (außer das emozionale) Haus von meinen eltern hat meine schwester nach dem tod unseren mutter vom vater bekommen ( mai 2011) und mein vater ist in einer wohnung gezogen. nun hat meine schwester eine verfügungsvollmacht ( erkrankung an krebs) vor dem tode von meinen vater erhalten. was nun .wo fange ich an? was kann ich tun:

meine eltern hatten einen erbvertrag abgeschlossen 2007 wo meine schwester nach ihren beider tode als alleiniger erbe eingesezt wurde. Mutter 01.2011 verstorben.pflichteil von meiner mutter habe ich bekommen. haus wurde getaxt und eine eidesstattliche versicherung über deren anwald mein pflichteil berechnet ( nach meiner aufforderung).bis dahin war soweit alles io. (außer das emozionale) Haus von meinen eltern hat meine schwester nach dem tod unseren mutter vom vater bekommen ( mai 2011überschrieben bekommen ist auch im grundbuch eingetragen) und mein vater ist in einer wohnung gezogen. nun hat meine schwester eine verfügungsvollmacht ( erkrankung an krebs) vor dem tode von vater erhalten. was nun .wo fange ich an? was kann ich tun?

trotzdem danke …

Hier musst du die Schwester anschreiben und nach der Nachlassaufstellung am Tage des Todes fragen.Von diesem Nachlass steht dir 1/4 als Pflichtteil zu, dass dir die Schwester in bar überweisen/auszahlen muss. Hast du mal geprüft, ob überhaupt was vererbares übrig ist? Vom gesamten Haus hast du ja anscheinend schon deinen Pflichtanteil bekommen. Gab es weitere Vermögenswerte?

Sie haben ja Ihren Pflichtteil bereits erhalten. Ich gehe davon aus, dass Ihr Vater keinerlei mehr Vermögen nach dem Tod der Mutter angesammelt hat, außer dem Haus, das an Ihre Schwester ging.

LG aus Stuttgart
Meli1808

no problem
lg sicha

ich habe das pflichteil von meiner mutter 2011 bekommen aber vom vater noch nicht . werde meine schwester anschreiben und Bezug auf sämtliche Schenkungen der letzten zehn Jahre, die sie vom Vater erhalten hat. Auf diese Schenkungen habe ich einen Pflichtteilsanspruch (Pflichtteilergaenzungsanspruech, also vermutlich 25%, da nur die Schwester geerbt hat.) auskunftsverpflichtet einfordern mal sehen was ich erreichen kann. mir tut nur das haus leid was meine eltern damal gebaut haben es wird so wie es jetzt aussieht vergammeln auch ich habe beim bau mitgeholfen und meine schwester hat sich auf die faule haut gelegt was mich wansinnig ärgert und das wurde auch von meinen eltern tolleriert . da ich mit mein mann selber ein haus gebaut habe weiß ich die immobilie zu schätzen und was da für arbeit drinne steckt . das war auch der grund weshalb meine eltern es meine schwester geben wollten und ich bin mir sicher sie wird das haus die nächsten 2 jahre veräußern da sie damit nicht klar kommt und es zu viel arbeit macht. aber das ist eine andere sache ich will nur mein recht einfordern soweit es geht .

ich habe das pflichteil von meiner mutter 2011 bekommen aber vom vater noch nicht . werde meine schwester anschreiben und Bezug auf sämtliche Schenkungen der letzten zehn Jahre, die sie vom Vater erhalten hat. Auf diese Schenkungen habe ich einen Pflichtteilsanspruch (Pflichtteilergaenzungsanspruech, also vermutlich 25%, da nur die Schwester geerbt hat.) auskunftsverpflichtet einfordern mal sehen was ich erreichen kann. mir tut nur das haus leid was meine eltern damal gebaut haben es wird so wie es jetzt aussieht vergammeln auch ich habe beim bau mitgeholfen und meine schwester hat sich auf die faule haut gelegt was mich wansinnig ärgert und das wurde auch von meinen eltern tolleriert . da ich mit mein mann selber ein haus gebaut habe weiß ich die immobilie zu schätzen und was da für arbeit drinne steckt . das war auch der grund weshalb meine eltern es meine schwester geben wollten und ich bin mir sicher sie wird das haus die nächsten 2 jahre veräußern da sie damit nicht klar kommt und es zu viel arbeit macht. aber das ist eine andere sache ich will nur mein recht einfordern soweit es geht . …

da ein neuer Erbfall eingetreten ist, muss der Pflichtteil vom Pflichtteilsberechtigten also Ihnen vom Erben also Ihrer Schwester innerhalb von 3 Jahren eingefordert werden, ansonsten verjährt dieser.

Hallo melittchen,

da hast Du auch einen Pflichtteils- bzw. Pflichtteilsergänzungsanspruch gegenüber Deiner Schwester.

Lieben Gruss von Ninja