Guten Tag zusammen,
ich hab da mal ein rein hypothetische Frage:
Also, eine Mutter bekommt Alg II und der Sohn ist Student und bezieht BAföG. Man entschließt sich, eine WG zu gründen.
Wird das dann auch als Bedarfsgemeinschaft im Sinne des SGB II gesehen, oder wird dieser Fall anders gewichtet, da der Sohn ja BAföG bezieht?
Die Suchfunktion konnte mir in dem speziellen Fall nicht helfen.
Danke im Voraus für die Antworten.
Gruß