Guten Tag zusammen,
ich hab da mal ein rein hypothetische Frage:
Also, eine Mutter bekommt Alg II und der Sohn ist Student und bezieht BAföG. Man entschließt sich, eine WG zu gründen.
Wird das dann auch als Bedarfsgemeinschaft im Sinne des SGB II gesehen, oder wird dieser Fall anders gewichtet, da der Sohn ja BAföG bezieht?
Die Suchfunktion konnte mir in dem speziellen Fall nicht helfen.
Danke im Voraus für die Antworten.
Gruß
Hallo,
Wenn Leute, die nicht miteinander verwandt sind, zusammenleben und auch keine eheähnliche Gemeinschaft bilden, dann ist das rechtlich eine Wohngemeinschaft, oder sehe ich es falsch? 
VG René
Hätte man ja erwarten können, dass dabei nichts vernünftiges rauskommt.
Naja, dann kann der Artikel auch gelöscht werden.
Wie alt ist der Sohn?
Hallo,
Wird das dann auch als Bedarfsgemeinschaft im Sinne des SGB II gesehen, oder wird dieser Fall anders gewichtet, da der Sohn ja BAföG bezieht?
hier kommt es u.a. auch auf das Alter des Sohnes an, nicht nur auf dessen Status!
Bitte reiche uns doch mindestens diese Info noch nach.
Grüße Fred
hier kommt es u.a. auch auf das Alter des Sohnes an, nicht nur
auf dessen Status!
Bitte reiche uns doch mindestens diese Info noch nach.
Grüße Fred
Der Sohn ist 30 Jahre alt.