Mutter altersheim

hallo,

wenn die tochter nur bis zum 11. lebensjahr bei der mutter gewohnt hat und dann ins kinderheim kam aufgrund von verhaltensaufflligkeiten die tochter von mißhandlungen der mutter spricht, diese aber nicht bewiesen werden konnten auch keine anzeige erfolgt ist und die mutter so erkrankt das sie in ein altersheim / pflegeheim muss die tochter inzwischen verheiratet ist und ein eigenes leben führt und sporadisch kontakt zur mutter hat ist sie dann trotz der desaströsen familiengeschichte unterhaltspflichtig?

schöne grüße

xira

Auch hallo

Elternunterhalt ist so eine Sache…
Mittlerweile (Sept. 2010) dürfte die Tochter aber auch unabhängig von der Vorgeschichte wohl zahlungspflichtig sein (sofern das finanziell zu stemmen ist): BGH XII ZR 148/09

mfg M.L.

hallo M.L.

ist das auch so wenn aufgrund der vorgeschichte die tochter bis heute schwerst traumatisiert ist?

bis heute schwerst traumatisiert ist?

Also hier empfiehlt sich wohl eher ein Fachanwalt für Familienrecht, vor allem da ein Einzelfall vorliegt. Und wg. der Summe um die es wohl geht…

mfg M.L.

hallo M.L.

ist das auch so wenn aufgrund der vorgeschichte die tochter
bis heute schwerst traumatisiert ist?

Ich denke, die Unterhaltspflicht besteht auch unabhängig vom Umgang der Verpflichteten zu der Berechtigten oder deren Verhältnis.

Eine Ausnahme bestünde wohl nur, wenn die Unterhaltsberechtigte massiv gegen ihre Unterhalts- bzw. Sorgepflichten als Mutter verstoßen hätte (§ 1611 Abs. 1 BGB). Dafür gibt es in dem geschilderten Fall aber keinerlei Anhaltspunkte, i. G., sh. Heimunterbringung usw.

HTH

G imager

hallo imager, M. L.

danke für die antworten.
die sorgepflichten wurden m. E. nicht vollstndig übernommen den schwere form der mißhandlung wie auch tolerieren bzw. verleugnen eines sexuellen mißbrauchs durch den exmann an ihrer tochter fallen wohl nicht darunter.
schade ( oder gut ? ) das es da keine einheitliche regelung gibt.

schöne grüße

xira

Hallo,
es gibt Regelungen für Elternunterhalt im Falle von z.B. Heimunterbringung und körperliche/seelische Misshandlungen. Diese Auskunft ist von einem Fachanwalt für Familienrecht. Ein mehr als 9jähriger Aufenthalt außer Haus reicht häufig aus um nicht zum Unterhalt heran gezogen zu werden. Eine (kostenlose) Auskunft kann auch bei einem Gericht eingeholt werden. Zur Not ca. 200 Euro in die Hand nehmen und einen Fachanwalt aufsuchen. Im Falle der Heimunterbrinung (ab 17. Lebensjahr), seelische und körperliche Grausamkeiten, Vernachlässigung und Traumatisierung (mehrjährige und verschiedene Therapien können nachgewiesen werden) reichte dies aus, um von der Unterhaltspflicht befreit zu werden. Das kann aber abhängig sein vom Gericht, Bundesland und/oder Anwalt.
Gruß
piamodo