Mutter bestellt auf Name d. Tochter - Schulden?

guten Abend!

Angenommen eine Mutter bestellt in verschiedenen Online-Shops immer wieder auf den Namen der Tochter, ohne dass diese etwas davon weiß.

Tochter hat nun angeblich 40.000 € Schulden - und das mit 18 Jahren!

Was kann die Tochter unternehmen?

Wie ist das überhaupt möglich?

Danke für Hinweise

bonbien

Angenommen, das ist auch so, muss die Tochter wohl Strafanzeige stellen gegen die Mutter. Und sie muss es beweisen.
Stellt sie keine Strafanzeige wird sie auf den Schulden sitzen bleiben und kommt aus dem schlamassel kaum raus.

Angenommen, das ist auch so, muss die Tochter wohl
Strafanzeige stellen gegen die Mutter. Und sie muss es
beweisen.

Sie muss weder Anzeige erstatten, noch irgendwas beweisen…

Wie soll man auch beweisen, dass man etwas nicht getan hat? Eine Problematik, die schon die Römer beschäftigt hat.

Stellt sie keine Strafanzeige wird sie auf den Schulden sitzen
bleiben und kommt aus dem schlamassel kaum raus.

Kannst Du das auch auch nur ansatzweise belegen?

Wenn jemand als Papst Benedikt was bei Amazon auf Rechnung bestellt und nicht bezahlt, muss also der „Stellvertreter Gottes auf Erden“ höchstpersönlich beweisen, dass er es nicht war? Ansonsten bleibt er auf den Schulden sitzen und kommt aus dem Schlamassel nicht mehr raus?

Was ist denn das für ein Unsinn? Ich empfehle mal einen Blick in die ZPO. Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal die Finger von der Tastatur lassen…

Gruß

S.J.

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Hallo,

Was kann die Tochter unternehmen?

solange sie nicht selbst bestellt hat, ist es nicht ihr Problem.

Ein Hinweis an den Gläubiger ist aber sicher hilfreich.

S.J.

dann kann ja jeder sagen heute, hab ich nicht bestellt, beweist IHR mal das ich es war. wo lebst du denn ?

wenn man keine ahnung hat, sollte man die leute hier nicht verfolgen und belästigen

sollten diese bestellungen im zeitpunkt der minderjährigkeit des kindes getätigt worden sein, könnten sie vollumfänglich wirksam sein, wenn die mutter alleinvertretungsbefugt war bzw. beide elternteil die vertetung ausübten., § 1629 bgb
von alleinvertretungsmacht bzw. einer konkludenten einwilligung des anderen elternteils ist bei alltagsgeschäften auszugehen.
anzeichen für einen missbrauch der vertretungsmacht (kollusion/offenkundigkeit) wurden nicht geschildert.

daher ist die wirksamkeit der geschäfte sehr wahrscheinlich. es stellt sich die folgefrage, ob sich der minderjährige/volljährige von den geschäften lösen kann.

widerruf scheidet mittlerweile wohl aus, außer die widerrufsbelehrung war fehlerhaft.

auf den ersten blick erscheint mir die anfechtung nicht nur wegen der frist problematisch, sondern auch weil es auf willensmängeln beim vertreter und nicht beim vertretenen ankommt.

allerdings bestehen wohl schadensersatzansprüche des elternteils gegen das kind. dies aus §§ 1664 bgb (und vllt. aus §§ 823 II bgb, 263 bzw. 266 stgb).
wenn die mutter allerdings vermögenslos ist, dann ist das großes pech, kann bei unterhaltsansprüchen aber noch eine rolle spielen.

dann kann ja jeder sagen heute, hab ich nicht bestellt,
beweist IHR mal das ich es war.

Ganz genau. Wer eine Forderung hat, muss diese beweisen!

wo lebst du denn ?

wenn man keine ahnung hat, sollte man die leute hier nicht
verfolgen und belästigen

Was willst Du damit sagen? Dss in diesem Fall tatsächlich jemand seine Unschuld beweisen müsste? Wär das nicht was ganz Neues? Und wie soll das gehen?

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Man man man. Das ist hier ein Expertenforum.

dann kann ja jeder sagen heute, hab ich nicht bestellt,
beweist IHR mal das ich es war. wo lebst du denn ?

Ich lebe in Deutschland und da ist das genau so. Ich hatte ja bereits darauf hingewiesen mal die ZPO zu bemühen. Sagt Dir offensichtlich nichts. Es ist aber immer noch so, dass es in Deutschland eindeutige Gesetze gibt, die die Beweisfrage regeln. Geht nicht alles nach „Marions Bauchgefühl“

wenn man keine ahnung hat, sollte man die leute hier nicht
verfolgen und belästigen

Wenn man einfach keine Ahnung hat, muss man dann auch noch immer noch Contra geben und anderen Leuten Ahnungslosigkeit vorwerfen?

Man man man. Das ist hier ein Expertenforum. Sieh einfach ein, dass Du hier zum wiederholten Mal blanken Unsinn von Dir gibst.

S.J.

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Man man man. Das ist hier ein Expertenforum.

Ne,ne… das ist schon recht lange vorbei.

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dann kann ja jeder sagen heute, hab ich nicht bestellt,
beweist IHR mal das ich es war.

Ganz genau so ist das.

wenn man keine ahnung hat, sollte man die leute hier nicht
verfolgen und belästigen

Richtig. Genau deshalb stellt sich die Frage, warum Du Deine „Weisheiten“ hier immer noch verbreitest.

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wenn die argumente ausgehen wird man persönlich,
sehr expertenhaftes verhalten

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Ich hatte ja
bereits darauf hingewiesen mal die ZPO zu bemühen.

Und wo steht das da?

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