Mann A unterstützt Frau B mit ca. € 8000,00 im Kalenderjahr da sie wg. Baby nicht arbeiten kann. Mann A gibt Unterstützungsbetrag in Steuerklärung unter außergewöhnliche Belastungen an. Frage: Muss Frau B den erhaltenden Unterstützungsbetrag in ihrer Steuerklärung angeben ?
Servus,
selbstverständlich nicht.
§ 10 Abs. 1 Nr. 1 EStG „Realsplitting“ gilt nur bei Unterhaltsleistungen an geschiedene oder dauernd getrennt lebende Ehegatten.
Hier geht es aber um § 33a EStG, das ist eine andere Schiene.
Schöne Grüße
MM
Servus,
begründen kann man das bloß aus dem Negativen:
Weil bei der Aufzählung der sonstigen Einkünfte in § 22 EStG nur Einkünfte aus Leistungen und Zahlungen nach § 10 Absatz 1a EStG („Realsplitting“) aufgefünrt sind, aber keine Unterstützung, die beim Leistenden außergewöhnliche Belastung ist, müssen Einnahmen aus solchen Zahlungen auch nicht in der Steuererklärung angeführt werden.
Schöne Grüße
MM
Servus,
wenn es sich beim Zahlenden um außergewöhnliche Belastungen handelt, zwei Mal nein. Einfach nein.
Das „Realsplitting“, das Du wahrscheinlich meinst, ist eine ganz andere Schiene.
Schöne Grüße
MM
Selbstverständlich muss sie das angeben.
Ob sie letztlich Steuern zahlen muss ist eine andere Sache.
MfG
duck313
A unterstützt eine hilfebedürftige Person, in dem Fall die Kindermutter. Für A ist der Fall schon abgehakt. FA erkennt Unterstützung an. Ist auch nicht die Frage. Die Frage ist, ob B den Betrag in ihrer Steuererklärung angeben muss.
Keine Ahnung, wo - in einer Steuererklärung jedenfalls nicht.
Besten Dank, so hatte B das auch gemeint irgendwo gelesen zu haben. Gibt’s dafür eigentlich eine Begründung warum es nicht angegeben werden muss.
Ist der A der B gegenüber denn unterhaltsverpflichtet oder macht er das aus Barmherzigkeit?
Ist das Unterhalt für das Baby? Nein.
Ist das Unterhalt für Frau B? Ja.