Mutter eines nichtehelichen Kindes

Mann A unterstützt Frau B mit ca. € 8000,00 im Kalenderjahr da sie wg. Baby nicht arbeiten kann. Mann A gibt Unterstützungsbetrag in Steuerklärung unter außergewöhnliche Belastungen an. Frage: Muss Frau B den erhaltenden Unterstützungsbetrag in ihrer Steuerklärung angeben ?

Servus,

selbstverständlich nicht.

§ 10 Abs. 1 Nr. 1 EStG „Realsplitting“ gilt nur bei Unterhaltsleistungen an geschiedene oder dauernd getrennt lebende Ehegatten.

Hier geht es aber um § 33a EStG, das ist eine andere Schiene.

Schöne Grüße

MM

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Servus,

begründen kann man das bloß aus dem Negativen:

Weil bei der Aufzählung der sonstigen Einkünfte in § 22 EStG nur Einkünfte aus Leistungen und Zahlungen nach § 10 Absatz 1a EStG („Realsplitting“) aufgefünrt sind, aber keine Unterstützung, die beim Leistenden außergewöhnliche Belastung ist, müssen Einnahmen aus solchen Zahlungen auch nicht in der Steuererklärung angeführt werden.

Schöne Grüße

MM

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Servus,

wenn es sich beim Zahlenden um außergewöhnliche Belastungen handelt, zwei Mal nein. Einfach nein.

Das „Realsplitting“, das Du wahrscheinlich meinst, ist eine ganz andere Schiene.

Schöne Grüße

MM

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Selbstverständlich muss sie das angeben.
Ob sie letztlich Steuern zahlen muss ist eine andere Sache.

MfG
duck313

A unterstützt eine hilfebedürftige Person, in dem Fall die Kindermutter. Für A ist der Fall schon abgehakt. FA erkennt Unterstützung an. Ist auch nicht die Frage. Die Frage ist, ob B den Betrag in ihrer Steuererklärung angeben muss.

Keine Ahnung, wo - in einer Steuererklärung jedenfalls nicht.

Besten Dank, so hatte B das auch gemeint irgendwo gelesen zu haben. Gibt’s dafür eigentlich eine Begründung warum es nicht angegeben werden muss.

Ist der A der B gegenüber denn unterhaltsverpflichtet oder macht er das aus Barmherzigkeit?

Ist das Unterhalt für das Baby? Nein.
Ist das Unterhalt für Frau B? Ja.