Mutter entzieht bausparvertrag

liebe mitglieder!

Folgenden Fall würde ich gerne mit euch analysieren:

Angenommen, ein kind hat einen bausparervertrag. irgendwann bittet die mutter, die den bausparer eingezahlt hat, das kind, das 18 jahre alt ist und nicht mehr daheim wohnt, ihr aus finanziellen problemen den bausparer zu überlassen oder aus anderen gründen( sie bedrängt das kind). Das kind, eig.der erwachsene, unterschreibt nach langer bedrängerei den zettel zur auszahlung, denkt, er würde das geld wieder erhalten, doch dem ist NICHT so!

Nur, wie sieht es hier aus rechtlicher sicht aus? kann das kind im nachhinein noch anspruch geltenden machen (die mutter weigert sich, dem kind, das geld zurück zugegeben!) in punkto erpressung oder ähnliches? Verjährt kann das ganze nicht sein (in etwa2 Jahre).

Welche Forderungen konnte der „betrogene“ gegen die mutter stellen.schließlich ist ein bausparvertrag als zukünftige finanzielle absicherung bzw starthilfe gedacht!!!

bitte, schreibt mit eure gedanken zu diesem hypot. fall!

wie gewonnen…
so zerronnen, würde ich sagen.

Wenn man 18 ist, ist man voll geschäftsfähig und was man unterschreibt hat Gültigkeit. Um solchen Fallstricken zu entgehen, sollte man nicht nur denken, dass etwas passieren wird (die Geldrückgabe) sondern selbiges auch schriftlich fixieren.
Evtl. könnte man natürlich versuchen, sich zum Zeitpunkt als „nicht voll geschäftsfähig“ (o.ä. z.B. unmündig) darzustellen. Das könnte sich dann aber schnell als Bumerang erweisen.

Gruß, Niels

so zerronnen, würde ich sagen.

Wenn man 18 ist, ist man voll geschäftsfähig und was man
unterschreibt hat Gültigkeit. Um solchen Fallstricken zu
entgehen, sollte man nicht nur denken, dass etwas passieren
wird (die Geldrückgabe) sondern selbiges auch schriftlich
fixieren.
Evtl. könnte man natürlich versuchen, sich zum Zeitpunkt als
„nicht voll geschäftsfähig“ (o.ä. z.B. unmündig) darzustellen.
Das könnte sich dann aber schnell als Bumerang erweisen.

Ja, hast recht, interessant ist aber, wie man trotz der Unterschrift etc. das ganze umdrehen könnte (was man so von unglaubl. prozessen und anwälten hört, bin ich mir sicher, dass es da etwas gäbe…

aber danke

Hallo,
ich sehe nicht, warum das Kind auf das Geld verzichten müsste.
Auf dem unterschriebenen Zettel wird doch wohl kaum draufstehen, dass das Geld ein Geschenk ist, oder? Die reine Auszahlung auf ein anderes Konto ist doch noch kein Beweis für eine derartige Absicht. Wohl aber dafür, dass der Betrag an die Mutter bezahlt wurde. Umgekehrt wird diese wohl kaum einen Beweis für die Rückzahlung haben - diese ist ja auch gar nicht erfolgt. Ergo könnte die Tochter einen netten Brief aufsetzen (lassen), in dem die Rückforderung des KREDITES angemahnt wird mit Fristsetzung etc. Diesen nachweisbar der Mutter zukommen lassen (am besten Übergabe unter Zeugen,die auch den Inhalt kennen).

Am besten (spätestens nach Ablauf der Frist) einen Anwalt aufsuchen, der das ganze incl. aller Unterlagen mal sichtet und weitere Maßnahmen einleiten kann.

Gruß
loderunner (ianal)