Mutter Hartz 4 Ich Ausbildung

Hallo Ich bin 19 Jahre und habe jetzt eine Ausbildung als
Fachinformatiker für Systemintegration angefangen. Mein Brutto Gehalt
im 1. Lehrjahr liegt bei 739 Brutto. Das müssten ca 636 Netto sein.
Und habe im Monat 50 Euro Fahrtkosten.

Meine Mutter bezieht seit einigen Jahren Hartz 4 und meinte zu mir,
dass Ihr ab sofort das Kindergeld gestrichen wird. (Mein Vater kommt
nicht für mich und meinem Bruder (Schüler) auf). Ebenfalls sagte sie
mir, dass mir das Amt wohl viel Geld abziehen wird, zb das
Weihnachtsgeld. (Bekomme als Weihnachtsgeld dann nochmal mein
Monatsgehalt, das heißt ca 1480 Brutto in dem Monat). Ist das alles
soweit richtig? Ich fände es unverschämt, wenn ich am Ende des Monats
weniger als die Hälfte von meinem Ausbildungsgehalt zur verfügung
habe, schließlich wohne ich noch bei meiner Mutter.

MFG paul

Hallo,

es wird dir ein Satz von 100,-€ + 20% von dem Betrag der über 100,-€liegt bleiben. Eventuell noch die fahrtkosten und das war es. Der Rest wird als 'Einkommen der BG angerechnet, auch das 13 und 14 Gehalt

Gruß

Hallo,

leider kann ich in diesem Bereich nicht weiterhelfen.

Viele Grüße

Hallo ,ja das wird zum Teil leider so gerechnet.Da kannst du in deiner Situation wenig machen.

Hallo,
tut mir Leid, da kann ich leider nicht helfen

Hallo

Unter 25 zuhause lebend gehört man automatisch noch zur ALG2-Bedarfsgemeinschaft/BG der Eltern und bezieht somit selber auch ALG2-Leistungen, solange man nicht seinen eigenen Bedarf (=Regelsatz + kopfanteilige Unterkunftskosten) aus seinem eigenen anrechenbaren Einkommen decken kann.

Bei ALG2 darf dein Einkommen nur auf deinen eigenen Bedarf angerechnet werden - nicht auf die Bedarfe der anderen BG-Mitglieder , da du ihnen gegenüber nicht unterhaltspflichtig bist. (Einzige Ausnahme: Ist dein anrechenbares Einkommen höher als dein Bedarf, dann darf der Teil deines Kindergeldes, den du nicht mehr zur eigenen Bedarfsdeckung benötigst, als Einkommen auf deine Mutter übertragen werden und auf ihre ALG2-Leistung angerechnet werden.)

D.h. du musst mit deinem eigenen anrechenbaren Einkommen deinen eigenen Lebens-und Wohnbedarf bestreiten , aber nicht die anderen Familienmitglieder „mitversorgen“. Das Geld, das du selbst erwirtschaftest und mit dem du deinen Lebensunterhalt bestreiten kannst, muss dann das Jobcenter nicht mehr als Hilfeleistung für dich gewähren. D.h. das Jobcenter wird entsprechend weniger Geld für dich an das (vermutlich) Konto deiner Mutter überweisen - und du musst deiner Mutter dann natürlich diesen „fehlenden“ Betrag aushändigen (aus deinem Einkommen/ Azubi-Lohn) , damit sie auch weiterhin deinen Anteil für Miete, Strom usw. usw. mitbezahlen kann.
Wenn dein anrechenbares Einkommen (plus ggf .dein Wohngeldanspruch) deinen eigenen Gesamtbedarf decken, bist du nicht mehr ALG2-bedürftig und fällst aus der Bedarfsgemeinschaft.-

Was das „anrechenbare“ Einkommen betrifft: Für Einkommen aus Erwerbstätigkeit werden Freibeträge gewährt, die sich vom Brutto berechnen und dann vom Netto abgezogen werden: http://hartz.info/index.php?topic=17.0

Diese Freibeträge hat man dann also „extra“ zur Verfügung; sie werden nicht als Einkommen auf den ALG2-Bedarf angerechnet.-

Inwieweit du als Azubi Anspruch auf ALG2-Leistungen hast, wäre dann noch ein anderer Punkt; „vorrangige Leistungen“ wie Bafög, BAB, Wohngeld usw. wären gg. in Anspruch zu nehmen:
http://hartz.info/index.php?topic=2621.0

Zum Kindergeld: http://www.finanztip.de/recht/steuerrecht/f9840.htm

Was das „Geld abziehen“ angeht und das hier:

„Ich fände es unverschämt, wenn ich am Ende des Monats weniger als die Hälfte von meinem Ausbildungsgehalt zur verfügung habe, schließlich wohne ich noch bei meiner Mutter“… -

Was verstehst du denn unter „zur Verfügung haben“ ? Geld „nur für dich“, so im Sinne von Taschengeld ?
Von 639 Netto werden rd. 411 € auf deinen ALG2-Bedarf angerechnet - d.h. diese 411 € Einkommen musst du verwenden- bzw. deiner Mutter aushändigen- , um deinen eigenen Lebensunterhalt zu bestreiten. Dadurch muss „der Steuerzahler“ jeden Monat rd. 411 € weniger Hilfe für dich leisten.
Daran ist also nichts „Unverschämtes“ . Dein anrechenbares Einkommen verringert deine Hilfebedürftigkeit. Und zum Erwachsenwerden gehört nun einmal auch, dass man anfängt, für sich selbst zu sorgen. (Und je weniger abhängig man von Behörden ist, desto besser ist es :wink: …)

Von den 639 netto bleibt dir ein Freibetrag von rund 228 €, der nicht auf deine ALG2-Leistung angerechnet wird. Also selbst wenn man davon noch deine Fahrtkosten abzieht, bleibt dir da noch einiges an Geld zur Verfügung , was du bisher nicht „extra“ hattest.

Vie Erfolg mit der Ausbildung und alles Gute :smile:
LG

Sorry, hier kann ich nicht weiterhelfen.
All the Best

kann ich leider nicht weiterhelfen !

Hallo,

dazu kann ich nichts Konkretes sagen!

Es gibt grds. 2 Möglichkeiten:

  • Bei jüngeren Azubis bzw. Azubis mit geringer Ausbildungsvergütung erfolgt weiterhin eine gemeinsame Beurteilung mit den Eltern.

  • Bei älteren Azubis bzw. Azubis mit höherer Ausbildungsvergütung erfolgt keine gemeinsame Beurteilung mit den Eltern mehr.

Wo genau die Alters- und Einkommensgrenze liegt, kann ich nicht sagen. Ggf. spielt auch die Miethöhe eine Rolle.

http://www.sgb2.info/seite/fragen-und-antworten-zur-….

Gruß

RHW

Oh shit. Hallo Paul.
Also das Beste wäre, wenn du ausziehen könntest! Denn du wirst mit Mutter und Bruder als Bedarfsgemin schaft geführt. Da wird das ganze Einkommen der Familie gerechnet und du musst dien Gehalt ebenfalls in den Pott werfen!
Wenn dein Gehalt nicht für eine Wohnung reicht, dann beantrage Wohngeld.
Aber versuchees, mit deinem Geld auszukommen! Dann hast du das alles von der Backe!
Vielleicht einen oder zwei Jobs mal am Wochenende?
Stimmt schon, die AfA freut sich,w enn du arbeiten gehst!
Viel Glück für dich und deine Zukunft! Beiß dich gut durch!
zaubermaus

Ich weiß von meinen Azubis, das ihnen das Kindergeld nicht gestrichen wird. Sie verdienen in etwas das gleiche wie Du, und ihre Eltern beziehen kein Hartz IV.

Dann wirst Du auch weiterhin Kindergeld bekommen, solange Du in der Ausbildung bist.

Hallo Paul,

solange Du noch bei Deiner Mutter wohnst, bildest Du mit ihr eine Bedarfsgemeinschaft, das heißt, Deine Ausbildungsvergütung wird als Einkommen gerechnet. Da wirst Du nicht viel machen können.

Kindergeld sollte es aber weiterhin noch für Dich bzw. für Deine Mutter geben. Du darfst jährlich bis zu 8.004,00 Euro brutto verdienen, ohne dass sich etwas am Kindergeld ändert. Von Deinem Bruttoeinkommen darfst Du noch SV und Werbekosten abziehen. Wenn ich das jetzt bei Dir grob überschlage, kommst Du auf rund 6.800,00 Euro brutto, damit liegst Du deutlich unter der Freigrenze. Ich gehe dabei davon aus, dass Du nur die Ausbildungsvergütung als Einkommen hast. Verdienst Du noch zusätzlich Geld, z. B. bei einem Nebenjob, wird dieses ebenfalls als Einkommen gerechnet.

Grüße
Jeanine

Kindergeld wird nur gestrichen wenn du zu viel verdienst. Kenne die genaue grenze nicht. Kann wirklich passieren das dein Geld angerechnet wird und du etwas für deine Mutter aufkommen musst. Informiere dich mal bitte bei der Agentur für Arbeit darüber.

Hallo,

so viel ich weiß, wird das Kindergeld bei Hartz4 angerechnet und wird bezahlt auch solange die Ausbildung dauert bzw. bis zum 21igsten Lebensjahr, und wenn der Vater nicht zahlt kann man dies einklagen da sie ja noch in der Ausbildung sind, steht ihnen auch noch Unterhalt zu.Und da Sie ja noch zu Hause wohnen steht der Mutter das Kindergeld zu. Wie des dann mir ihren Lohn und den Hartz4 Ihrer Mutter berechnet wird weiß ich auch nicht so genau.

LG E. Aigner