Mutter Hartz 4 , Ich Vollzeitjob

wird meine mutter gesperrt vom arbeitsamt wenn ich zb ne vollzeitstelle finden würde wo ich angenommen 1400 euro brutto verdienen würde … ich wohne noch zuhause und ich frage mich ob ich meine mutter dann finanzieren müsste … ob die meine mutter vom hartz 4 raus nehmen würden ?? kann mich da vllt jemand aufklären ??

Jetzt seid ihr eine Bedarfsgemeinschaft?
Man wird bestimmt gucken, dass du deinen Anteil an der Miete und NK zahlst. ABer deine Mutter musst du nicht unterhalten.

Jetzt seid ihr eine Bedarfsgemeinschaft?
Man wird bestimmt gucken, dass du deinen Anteil an der Miete
und NK zahlst. ABer deine Mutter musst du nicht unterhalten.

ja jz leben wir in einer bg …
aber das arbeitsamt wird ihr nicht ihr gesamtes geld sperren oder sondern nur das was sie bisher für mich vom amt bekommen hat ???

Guten Tag.
Bei 1400,- € brutto brauchen Sie sich keine Sorgen machen. Es werden vom Nettoeinkommen Freibeträge ermiitelt - 2* 359 + ihre anteilige KdU (Kosten der Unterkunft) Was drüber ist, wird bei Ihrer Mutter angerechnet.

Hallo Valentina
Klar bezahlt das Amt keine Gelder mehr an deine Mutter!
Sie bekommt wie ich denke, den vollen Hartz4-Satz. Und du musst dich an den Mietkosten beteiligen. Aber vielleicht kann dir noch jemand eine ausführlichere Antwort geben.
SChön, dass du Arbeit hast!
Viel Glück weiterhin!

wie das amt zahlt keine gelder mehr ??? also wird sie doch gesperrt und ich muss dann für sie aufkommen ?? das mit der miete ist kla werd ich natürlich auch tun aber meine frage ist ob meine mutter dann vom amt kein geld mehr bekommt zum leben … oder ob ihr nur mein geld gesperrt wird … hmm naja … vielen dank =)

Hängt ab, wieviele Kosten Sie und Ihre Mutter geltend machen können. Je nachdem, erhält sie genausoviel wie vorher oder weniger. Völlige Streichung kann ich mir angesichts 1400.-brutto nicht vorstellen-ist eine Frage der genauen Berechnung. Am besten Ihnen gelingt, die Kosten möglichst hoch, das Einkommen möglichst niedrig zu gestalten-ganz wie dem Finanzamt gegenüber.

Hallo, Ihr bildet sicher für das Jobcenter eine Bedarfsgemeinschaft. Deshalb werden die Einnahmen aller Wohnungsmitglieder bei der Berechnung des ALG II-Anspruchs zusammen betrachtet. Am besten rechnet man sich das schon mal zuvor aus, ich empfehle www.nettolohn.de für die Lohnberechnung und http://www.sozialhilfe24.de/hartz-iv-4-alg-ii-2/alg2… für die Hartz IV-Berechnung. Keine Sorge, das Hartz IV der Mutter wird nicht gesperrt. Aber aufgrund der neuen Nettoeinkünfte können sich die Stützleistungen für den Sohn oder die Mutter reduzieren.

Hallo,

es wird lediglich der Anteil (2 * Regelleistungen in Höhe von 287,00 EUR + 1/2 Miete = Bedarf; Nettoeinkommen abzgl. Bedarf = Summe / 2 = angerechneter Anteil), welchen Sie an Ihre Mutter aufgrund der bestehenden Unterhaltspflicht zahlen müssten, errechnet und dieser bei der Mutter als Einkommen angerechnet. Sollte dieser höher sein, wie der Bedarf der Mutter kann es zum Einstellen der Leistungen kommen.

ja du hast ein einkommen welches abzugsfähig ist.
da du mit deiner ma in einer bedarfsgemeinschaft lebst hast du für sie aufzukommen.
ist nicht schön aber gesetz.
wenn du dein einkommen behalten willst
dann ziehe einfach aus.
du brauchst auch keine erlaubniss des amtes, da du über eigenes einkommen verfügst
erst dann führt deine ma einen eigenen hausstand und bekommt wieder hartz4