mein Vater ist 2000 gestorben, zu diesem Zeitpunkt war ich 5 Jahre alt. Da ich sein einziges Kind war, war ich die Universalerbin.
Jetzt 2013 bin ich 18 Jahre alt und von meinem Erbe, welches meine Mutter bis zu meinem Geburtstag hätte verwalten müssen ist nichts mehr übrig, da sie es damals in den Bau eines Hauses investiert hat, welches 2009 zwangsversteigert wurde.
Ich habe mir damals vor meinem Auszug eine Kopie des Nachlassverzeichnisses gemacht aus dem hervor geht, dass ich eine Nachlassmasse von 14934,36 DM erhalte. Minus die Nachlassverbindlichkeiten von 4529,88 DM bleibt ein Reinnachlass von 9215,62 DM.
Sein Haus wurde 1996 an seine Mutter übertragen, wie ich gehört habe, zählt aber alles in die Erbmasse was zehn Jahre vor und zehn Jahre nach dem Tod passiert ist.
Jetzt meine Frage. Habe ich überhaupt eine Chance durch eine Klage noch etwas von dem Geld zu bekommen? Und wie ist das mit dem Haus. Gehört das nun offiziell meinen Großeltern?
Hallo, bin leider kein Experte sondern selbst Ratsuchender. Aber wie sieht das mit deinem Anspruch auf die Großeltern aus? mfg Trudecul
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Aus rechtlichen Gründen ist eine konkrete Rechts- und Steuerberatung bei wer-weiss-was nicht erlaubt. Entsprechende Anfragen werden von unseren Moderatoren gelöscht.
Erlaubt ist die Behandlung abstrakter Fragen.
Bitte stelle deshalb keine Fragen zu persönlichen Fällen (in ich-Form).
Hi, lass dir lieber eine Beratung durch einen Anwalt geben. Die Frage ist, wie die Ansprüche deiner Großeltern aussehen und inwieweit du daraus Ansprüche ableiten kannst. Und ob deine Mutter überhaupt „spekulieren“ durfte. Ich zum Beispiel bin als Testamentsvollstrecker für meinen Vater nach seinem bis zu meinem Tod eingesetzt, mit Rechten zu Veräußern, Umschichtungen, Beleihungen usw. und Verteilungen auf die anderen nach meinem Gutdünken vorzunehmen. Wie gesagt, ein guter Anwalt sollte Einsicht nehmen und dich „aufklären“! Frag vorher nach dem Preis! Sonst könnte ich dir vielleicht einen guten empfehlen. Erbrecht ist sehr komplex. Habe selber sehr darauf rumgekaut. alles Gute Trudecul
Hallo,
Wie meinst du das??
Liebe grüße
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Aus rechtlichen Gründen ist eine konkrete Rechts- und Steuerberatung bei wer-weiss-was nicht erlaubt. Entsprechende Anfragen werden von unseren Moderatoren gelöscht.
Erlaubt ist die Behandlung abstrakter Fragen.
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Hallo,
also zunächst einmal gehört das haus zwar den grosseltern,es fällt aber tatsächlich in die erbmasse mit hinein und zwar zu 60%(pro jahr sind es 10,Ihre angegb.10 Jahre sind daher richtig)Die Grosseltern müssen Sie also ausbezahlen,oder eine entsprechende Vereinbarung mit Ihnen treffen.Was das Verhalten der Mutter angeht,wird Ihnen nur eine Klage helfen…
Hallo,
die Sache ist die:
Sie waren nach dem Tod Ihres Vaters nicht Universalerbe, Sie waren zur Hälfte Erbin und zwar mit Ihrer Mutter zusammen. Wenn aber ein Testament bestanden hat, dann wurde seine Ehefrau, wohl Ihre Mutter Alleinerbin und konnte machen, was sie wollte.
Die Tatsache, dass Sie nicht im Grundbuch des Vaters standen und stehen, dass jetzt der Großmutter gehört, besagt, dass die Mutter frei handeln konnte. Sonst hätte sich auch das Vormundschaftsgericht/jetzt Familiengericht um das Grundvermögen gekümmert.
Den Zusammenhang zur Übertragung an die Großmutter kann ich nur verstehen, wenn ich alle Fakten und den Vertragstext kennen würde.
Wenn nicht, dann hätten Sie also allenfalls die Hälfte geerbt, was die Mutter -wofür auch immer- verbraucht hat.
Ob Sie die vermeidliche Summe erfolgreich einklagen können, glaube ich nicht wirklich, da dazu viele Beweise erforderlich wären und die Mutter bestimmt genügend Erklärungen/Ausreden dafür parat hat, dass alles mit rechten Dingen zugegangen ist.
Dann noch ein Punkt. Wenn die Mutter derzeit kein Vermögen hat, was wollen Sie ihr denn wegpfänden?
Leider sehe ich -mit Vorbehalt der vielen offenen Fragen- keine Erfolgsausichten für Sie.
mfg
PB
Hier wäre zu klären, ob Sie nicht gegen Ihrer Mutter Schadensersatzansprüche - wegen der nicht ordnungsgemäßen Verwaltung des Ihnen zustehenden Nachlasses haben.
Ich vestehe nicht, wieso hier die Großeltern was bekommen sollen/haben.
Sie sollten zur Wahrung Ihrer Rechte einen Fachanwalt für Erbrecht oder Familienrecht aufsuchen.
Auch steh ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Buerstedde
Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Buerstedde
Fachanwalt für Erbrecht
Rathausstr. 16
53332 Bornheim
Hallo Anna,
gibt es ein Testament, und was steht drin? So kann ich das nicht beurteilen. Was meinst Du mit Universalerbin?
Wenn Du im Nachlass mit ca. 9000 DM bedacht wurdest, dann frisst das ganze Verfahren die Summe auf. Wenn im Testament steht, dass Deine Mutter hätte alles verwalten sollen, dann haftet sie 30 Jahre, aber ist da noch was zu holen? Ich würde einen Rechtsanwalt befragen.
Lieben Gruss von ninja
Warum sollte meine Mutter etwas von dem Erbe bekommen?
Sie waren ja zu dem Zeitpunkt schon wieder geschieden.
Die Sache ist auch, es gab kein Testament, weil er sich das Leben genommen hat. Da ich seine einzige Tochter bin, wurde mir immer gesagt, dass ich die einzige Person der Erbfolge bin und somit Universalerbin, also alles erhalte.
Es geht mir auch garnicht darum, ob ich im Recht bin oder nicht. Es ist nur einfach so, dass ich selbst Mutter werde und ich mit 18 Jahren quasi nichts habe, weil sie mein Sparbuch vorher noch leergeräumt hat, meinen Bausparvertrag sich auszahlen lassen und ich wirklich nichts mehr von ihr bekomme, außer jeden Monat mein Kindergeld, was mir eh zu steht, da ich nicht mehr zuhause wohne.
Ich habe weder Geld für einen Führerschein noch für andere Dinge, die eigentlich notwendig wären um einen besseren Start ins „Erwachsensein“ zu haben.
Meine Mutter hat noch 6 weitere Kinder von anderen Männern, d.h. „zu holen“ ist da wahrscheinlich nichts.
Und ist das wirklich so einfach, dass sie sagen kann z.B. ja davon hab ich dein Fahrrad damals gekauft oder sowas. Dass sie da nichts nachweisen muss?
Immerhin sollte sie das Erbe bis zu meiner Volljährigkeit ja verwalten und nicht ausgeben für Sachen von denen ich nichts wusste.
zu wenig information um bezugnehmend antworten zu können.
Auf jeden Fall ist immer der überlebende Ehepartner verantwortlich für den Erbteil des minderjährigen Kindes.
Der überlebende Ehepartner muss immer das Vormundschaftsgericht informieren. Er darf sich an dem Erbanteil des Kindes nicht vergreifen. Tut er es macht er sich strafbar.
Setzen Sie das Jugendamt davon in Kenntnis, was hier abgelaufen ist. Das Kind hat einen Erbanspruch von 50 Prozent des Nachlasses des Vaters zum Zeitpunkt des Erbfalles.
Um hier genau etwas sagen zu können muss man mehr Einzelheiten wissen.
Hallo,
wenn man spezielle Fragen stellt, muss man auch alles angeben, um eine korrekt Antwort zu bekommen.
Bin ich „Hellseher“?. Woher soll ich wissen, dass sich die Eltern haben scheiden lassen?
Also, gehen Sie zu einem Notar in der Näche und geben Sie diesem alle Einzelheiten an, der kann ggf. rückfragen, wenn ihm etwas nicht klar ist.
Auf diese wohl unvollständigen Angaben hin kann ich keine richtigen Hinweise geben.
mfg
PB