Mutter kauft Wohnung für Sohn, Steuerpflicht?

Ich kaufe eine Wohnung für 80.000 € .

Der Kaufpreis wird von einem Konto meiner Mutter auf das Notar Anderkonto und von dort an den Verkäufer überwiesen.

Im Grundbuch werde ich als Eigentümer eingetragen.

Wie verhält sich dieser Vorgang steuerlich?

Müssen wir den Vorgang an das Finanzamt melden?

Bekommt das Finanzamt anderweitig eine Meldung über diesen Vorgang?

Es ist eine Schenkung und kann steuerliche sowie erbrechtliche Konsequenzen haben…
Bitte einen Steuerberater fragen.

MfG

Jens Gause
www.der-hausinspektor.de

Das heißt, solange ich unter den 400.000 € Schenkungssteuer Freibetrag bleibe gibt es keine Problenme.

Steuerberater!

Das heißt, solange ich unter den 400.000 € Schenkungssteuer
Freibetrag bleibe gibt es keine Problenme.

Hallo,

Der Betrag oder die Wohnung sollte beim Notar als
Schenkung eingetragen werden.( kommt günstiger)
Sie dürfen bis zu 400000.-€ Erben oder als Schenkung
steuerfrei erhalten.
Das Finanzamt wird davon automatisch informiert und
es wird der Betrag festgehalten.

Viele Grüße
monika61

Naja, das ist ja dann eine Geschenk. Das wird das Finanzamt schon interessieren. Was es mit dem Transfer über den Notar auf sich hat, kann ich nicht beurteilen. Frag doch den Notar, der müsste es wissen, ob und wie ein Immobilienkauf auf diese Art konfliktfrei mit dem Finanzamt abgewickelt werden kann. Leider fällt mir nicht mehr dazu ein. Ich hoffe, der Notar ist ein vertrauenswürdiger Partner und unser Steuersystem erlaubt so etwas.

Hallo, vom prinzip her einfach, denn der Käufer zahlt die Grunderwerbssteuer. Und der Eigentümer auch die Grundsteuer.

Wer beim Notar den Kaufvertrag unterzeichnet ist der Käufer. Im Grundbuch kann reingeschieben werden der, daran berechtigtes Interesse hat. Das wird ja beim Notar gemacht.

Stellt sich die Frage nach dem Ursprung des Geldes. Denn ist es eine Schenkung, Erbe, usw, muss geprüft werden, ob Steuern dafür zu zahlen sind.

Wenn deine Mutter die Wohnung bezahlt, Du aber drin wohnst und keine Miete zahlst, kann weder deine Mutter noch Du irgendwelche Kosten dem Finanzamt gegenüber geltend machen.

Wenn geplant ist, irgendwelche Steuern zu sparen, (ausser Grunderwerb und Grundsteuer die sind immer fällig)muss ein Steuerberater alle Möglichkeiten durch kalkulieren. Die 500,-€ sind es dann wert.

Gruß Micha

Hallo history1970,

die Sache ist an sich ganz einfach; aber ich möchte alle Möglichkeiten aufzählen:

  1. Das Geld der Mutter ist ordnungsgemäß angespart
    und alle Erträge versteuert ??

  2. Die Zahlung der Mutter ist eine Schenkung; ist sie
    auf das künftige Erbteil anzurechnen ??, ich würde
    mir das Geld als Schenkung auf mein Konto
    überweisen lassen mit dem Hinweis keine
    Erbteilszahlung und dann direkt an den Notar
    weiterleiten; so viel Vertrauen sollte in der
    Familie bestehen !!

  3. Wie sieht es mit Deiner eigenen Steuerseite aus;
    Wohnung selbst genutzt oder vermietet.

Bei Eigennutzung volle Bezahlung kein Problem

Bei Vermietunag müssen die Einnahmen versteuert
werden; evtl. Finanzierung angebracht, auch wenn
das Geld vorhanden ist.

Über private Geldtransaktionen braucht man das FA nie zu unterrichten; wenn Du Deiner Frau € 1.000,00 schenkst in Geld oder Schmuck machst Du ja auch keine Meldung.

Dies gilt auch für das Verhältnis Eltern – Kinder.

Aber: Falls das FA auf Zweifel / Fragen stößt – wie auch immer --, muß man gewappnet sein.

MfG

Stefan Seidel

Diese Antwort trifft genau das was ich wissen wollte.

Vielen Dank dafür!

Noch kurz eine Zusatzfrage:

Wenn meine Mutter mir das Geld nur leiht, weil ich es gerade nicht flüssig habe, muss man dann die Überweisung irgendwie deklarieren als Darlehen oder kann meine Mutter das Geld direkt an den Notar überweisen der es dann an den Verkäufer überweist (was so üblich ist) und ich zahle es ihr nach einem Jahr z.B zurück?

Hallo history1970,

Deine Überlegung ist nicht schlecht.

Bei Darlehen innerhalb der Familie ist das FA aber sehr kritisch.

Das Geld sollte dann von Deiner Mutter an Dich fließen mit dem klaren Verwendungszweck: Kaufpreisfinanzierung …; natürlich über Konto.

Vorher unbedingt Darlehensvertrag schreiben:

Darlehensgeber
Darlehensnehmer
Betrag
Zinssatz
Rückzahlung
Zinszahlung
Verwendungszweck

An den Verkäufer / Notar mußt Du zahlen.

Ich verstehe nur nicht so ganz den Sinn; ich bin davon ausgegangen, der ganze Kauf dient der Eigennutzung.

Dann bekommst Du nur die staatlich Förderung für Eigenheime und kannst Zinsen für Darlehen - egal von wem - nicht steuerlich absetzen.

MfG

Stefan Seidel

Das mit dem Darlehen würde ich nur machen weil ich selbst das Geld für den Kauf momentan nicht habe…

Danke für die Antworten!

Das mit dem Darlehen würde ich nur machen weil ich selbst das
Geld für den Kauf momentan nicht habe…

Danke für die Antworten!

Meine Hochachtung vor Deinen Überlegungen!

Die meistens Kinder würden das Geld der Eltern gerne einstreichen, das Geld, für das die Eltern schwer arbeiten mußten.

Ob dann diese Kinder für die Eltern im Alter da sind, auch mit finanziellen Aufwendungen ???

Viel Glück in der neuen Wohnung

Stefan Seidel

Hallo,

der Notar macht eine Meldung ans Finanzamt.

Fraglich ist, wie das Objekt genutzt wird (Vermietung, Eingenutzung, unentgeltliche Überlassung, Erbauseinandersetzung).

Hallo,

der Vorgang unterliegt der Schenkungssteuer. Aber liegt unter dem Freibetrag. Daher muss m.E. auch keine Meldung an die Schenkungssteuerstelle des Finanzamts erfolgen.

Gruß

Gratulation! :smile:
Im Prinzip doch eine Schenkung -steuerfrei nehme ich an.
Wegen Grunderwerbsteuer weiß das FA natürlich Bescheid.
Grüße…