Der Betrag oder die Wohnung sollte beim Notar als
Schenkung eingetragen werden.( kommt günstiger)
Sie dürfen bis zu 400000.-€ Erben oder als Schenkung
steuerfrei erhalten.
Das Finanzamt wird davon automatisch informiert und
es wird der Betrag festgehalten.
Naja, das ist ja dann eine Geschenk. Das wird das Finanzamt schon interessieren. Was es mit dem Transfer über den Notar auf sich hat, kann ich nicht beurteilen. Frag doch den Notar, der müsste es wissen, ob und wie ein Immobilienkauf auf diese Art konfliktfrei mit dem Finanzamt abgewickelt werden kann. Leider fällt mir nicht mehr dazu ein. Ich hoffe, der Notar ist ein vertrauenswürdiger Partner und unser Steuersystem erlaubt so etwas.
Hallo, vom prinzip her einfach, denn der Käufer zahlt die Grunderwerbssteuer. Und der Eigentümer auch die Grundsteuer.
Wer beim Notar den Kaufvertrag unterzeichnet ist der Käufer. Im Grundbuch kann reingeschieben werden der, daran berechtigtes Interesse hat. Das wird ja beim Notar gemacht.
Stellt sich die Frage nach dem Ursprung des Geldes. Denn ist es eine Schenkung, Erbe, usw, muss geprüft werden, ob Steuern dafür zu zahlen sind.
Wenn deine Mutter die Wohnung bezahlt, Du aber drin wohnst und keine Miete zahlst, kann weder deine Mutter noch Du irgendwelche Kosten dem Finanzamt gegenüber geltend machen.
Wenn geplant ist, irgendwelche Steuern zu sparen, (ausser Grunderwerb und Grundsteuer die sind immer fällig)muss ein Steuerberater alle Möglichkeiten durch kalkulieren. Die 500,-€ sind es dann wert.
die Sache ist an sich ganz einfach; aber ich möchte alle Möglichkeiten aufzählen:
Das Geld der Mutter ist ordnungsgemäß angespart
und alle Erträge versteuert ??
Die Zahlung der Mutter ist eine Schenkung; ist sie
auf das künftige Erbteil anzurechnen ??, ich würde
mir das Geld als Schenkung auf mein Konto
überweisen lassen mit dem Hinweis keine
Erbteilszahlung und dann direkt an den Notar
weiterleiten; so viel Vertrauen sollte in der
Familie bestehen !!
Wie sieht es mit Deiner eigenen Steuerseite aus;
Wohnung selbst genutzt oder vermietet.
Bei Eigennutzung volle Bezahlung kein Problem
Bei Vermietunag müssen die Einnahmen versteuert
werden; evtl. Finanzierung angebracht, auch wenn
das Geld vorhanden ist.
Über private Geldtransaktionen braucht man das FA nie zu unterrichten; wenn Du Deiner Frau € 1.000,00 schenkst in Geld oder Schmuck machst Du ja auch keine Meldung.
Dies gilt auch für das Verhältnis Eltern – Kinder.
Aber: Falls das FA auf Zweifel / Fragen stößt – wie auch immer --, muß man gewappnet sein.
Diese Antwort trifft genau das was ich wissen wollte.
Vielen Dank dafür!
Noch kurz eine Zusatzfrage:
Wenn meine Mutter mir das Geld nur leiht, weil ich es gerade nicht flüssig habe, muss man dann die Überweisung irgendwie deklarieren als Darlehen oder kann meine Mutter das Geld direkt an den Notar überweisen der es dann an den Verkäufer überweist (was so üblich ist) und ich zahle es ihr nach einem Jahr z.B zurück?
der Vorgang unterliegt der Schenkungssteuer. Aber liegt unter dem Freibetrag. Daher muss m.E. auch keine Meldung an die Schenkungssteuerstelle des Finanzamts erfolgen.