Mutter-Kind-kur,keiner will zuständig sein !

Hallo meine Lieben

Folgendes…wegen depression essstörungen,einfach totale erschöpfungen
ich will nicht im urlaub ich kann echt nicht mehr,mein vater gepflegt der ist verstorben meine mum sitzt jetzt im rollstuhl und seid einem jahr bin ich täglich bei ihr…nun gut …ich bekomme rente für 1 jahr wegen erwerbsminerung und rest sozialhilfe.Bei der aok habe ich ein mutter.kind kur beantrag die abgelehnt wurde,weil die der meinung ist ich muss eine reha machen dafür sei der rententräger zuständig …der wiederrum sagt nein die aok sei zuständig weil die reha keine arbeitsfähigkeit bringen würde…und nu? Wo soll ich wiederspruch einlegen? Bei beiden ablehnung steht nicht das ich wiedrspruch einlegen kann sondern nur der verweis an die andere stelle AOK-RENTRÄGER und andersrum…

Praxistipp, damit Du in dem Ping Pong nicht ganz den Glauben an die Menscheit verlierst.
Lasse Dir von einem Arzt bescheinigen, dass eine Kur medizinisch notwendig ist. Wichtig ist es, das der Arzt bescheinigt, dass es durch eine Kur besser wird. Achtung, es darf nicht die Krankheit sein auf die Du erwerbsfähigerer beschrieben ist. Wie wäre es mit einem Reizhusten, der durch die Seeluft kuriert werden kann. Mache mit Deinem Kind dasselbe. Bescheinigung, dass die Kur medizinisch notwendig ist und eine positive Prognose besteht. Am besten die gleiche Diagnose (Reizhusten?). Beide Zettel der AOK auf den Tisch knallen und sich nicht abwimmeln lassen und ggfs auf einen schriftlichen Widerspruchbescheid beharren.
Viel Glück

Unbedingt,sich mit dem Sachverhalt,an die Rechtsabteilung,von Rentenversicherungsträger,und paralel,an die Rechtsabteilung der AOK wenden,
und zwar genauso,wie Sie es hier geschrieben haben,

Mfg

Hallo Joyce,

Du mußt nur an einen (AOK oder Rentenversicherungsträger) einen konkreten Antrag stellen. Hält der sich nicht für zuständig muß er den Antrag an den anderen weiterleiten. Der dann angegangene Träger muß entscheiden und sich ggf. die Kosten wiederholen, wenn doch der andere Träger zuständig gewesen wäre. Aber das ist dann nicht dein Problem.

So gehst du vor: Hole dir beim Arzt eine sogenannten „Vordruck 60“ mit dem der Arzt (frag am besten bei deinem Hausarzt, ob er die Reha verordnen darf… sonst nennt er dir einen zugelassenen Arzt in der Gegenend (die Ärzte müssen sich speziell qualifizieren)) dir Reha verordnet. Damit geh zur AOK und stelle einen konkreten Antrag… hält die AOK die Rentenvers. für zuständig verweise auf deren Stellungnahme und Verlange die Aufnahme eines Antrags zu Lasten der AOK.

Viel Erfolg, Christian

Hallo,

man kann trotzdem Widerspruch einlegen, auch wenn dieser Hinweis nicht erwähnt ist! Allerdings kann ich so ohne weitere Angaben keine Antwort auf Deine Frage geben. Was steht denn in dem Attest des behandelnden Arztes? Brauchen auch die Kinder/das Kind eine „Kur“? Oder wären die nur als gesundes Begleitkind dabei??

Mfg

Matthias

Guten Tag,
Sie wären in einer Beratungsstelle des Müttergenesungswerkes gut aufgehoben. Sie helfen mit der Antragstellung für Mütter-Kind-Kuren oder Müterkuren (wenn die Mutti allein fahren möchte) und beim Widerspruchsverfahren. Es gibt bestimmt eine beratungsstelle vom Müttergenesungswerk in Ihrer Nähe. Einfach google’n.
Lassen Sie sich nicht entmutigen. Sie haben ein Recht auf Widerspruch (im schlimmsten Fall eine Neubeantragung bei der Krankenkasse mit der Unterstützung einer beratungsstelle wagen). Wenn Sie eine Mutter-Kind-Kur brauchen, handelt es sich um eine Vorsorge. Bis das Kind 18 jahre alt ist, können Sie eine Mutter-Kur beantragen. Bis 12 J. (in Ausnahmefällen bis 14 J.) können Sie das Kind oder die Kinder mitnehmen. Entwerde mit eigenen Diagnosen oder einfach als Begleitpersonen. Wichtig dabei ist es, dass Ihre Gesundheit angeschlagen ist aber Ihre Erwerbsfähigkeit dadurch noch gegeben ist. Das ist der wichtigste Unterschied zwischen Reha und Vorsorge bei der Mutter-Kind-Kur. Wenn Sie berufsfähig sind, dann muss Ihre Beschäftigungsfähigkeit nicht hergestellt werden. So ist der Rentenversicherungsträger nicht zuständig. Ebenfalls spielt eine Rolle die familiäre Belastung. Bei Mutter-Kind-Kur wird durch gemeinsamen Kur-Angebote auch die Beziehungen zwischen der Mutter und dem Kind (Kindern) gestärkt. Sie brauchen einen guten (ausführlichen) Arzt-Attest, der Ihre gesundheitliche Symptome udn die belastende familiäre Situation genau beschreibt. Und Mut, sich bei der Krankenkasse für ihr Recht auf Kur einzusetzen. Viel Erfolg dabei!

Hallo, joyce!

leider bin ich derzeit unfallbedingt nicht in der Lage gute Ratschläge zu geben. Ich würde mich jedoch an die KK halten und diese auffordern, von ihrer Seite aus Kontakt mit dem RV aufzunehmen, um die Zuständigleit abzuklären. Die KK hat dazu Anträge vorliegen und ich würde darauf bestehen, dass diese ausgehändigt werden.
Sorry- aber zu mehr kann ich derzeit nicht raten- Schaddie

Leider kann ich Ihnen nicht weiterhelfen.