Mutter-Kind-Kur oder Reha ?

Guten Morgen,

Folgende Situation:

Eine Mutter mit vier Kindern , welche in ihrem Beruf „nur“ auf 400 Euro-Basis arbeitet( manchmal nur ein paar Stunden im Monat zwischen 100 und 250 Euro im Monat) , möchte auf Mutter-Kind-Kur gehen. Der Arzt beantragt die Kur und die Mutter erhält einen Antrag auf REHA ( Rentenversicherung Bund) . Die Mutter würde auch auf REHA gehen , die ja angeblich intensiver als eine Mutter-Kind-Kur ist. Die Mindestjahre bei der Rentenversicherung wurden erreicht.

  1. Zahlt in diesem Fall die Rentenversicherung ?
  2. Soll man bei der Rentenversicherung anrufen und das klären, oder beantragen und warten.
  3. Oder gleich lieber Mutter-Kind-Kur bei der Krankenkasse beantragen.
  4. Kann ein 6 - Jähriges Kind bei der Reha mitkommen.

Vielen Dank für Eure Antworten

Sylvia

Gegenfrage:

zahlt die Mutter überhaupt Beiträge zur Rentenversicherung ?

Gruß Merger

…nee eigentlich nicht, deswegen hat die Person sich eigentlich gewundert, wieso sie ein Muster 60 zugeschickt bekommt.

LG S.

Hallo,
unabhängig vom Anspruch - die Rentenversicherung kennt die klassische Mutter-Kind-Kur nicht. So wie geschildert besteht ohnehin kein Anspruch gegenüber dem Rentenversicherungsträger, also ist hier die Krankenkasse zuständig. Hier bieten sich nun zwei Möglichkeiten an, einmal die Mutter-Kind-Kur, welche, auch schon selbst geschrieben wurde, nicht die Intensität der Behandlungsmassnahmen beinhaltet wie eine Reha als solches. Das sollte intensiv mit dem Arzt besprochen werden.
Auch bei einer Reha ist es auf Antrag möglich ggf. die Kinder mitzunehmen bzw. Haushaltshilfe zu leisten.
Gruss
Czauderna

…nee eigentlich nicht, deswegen hat die Person sich
eigentlich gewundert, wieso sie ein Muster 60 zugeschickt
bekommt.

Und woher sollte dies der Arzt oder das Reha-Zentrum wissen ?

Hi Merger,

na weil er die Patientin kennt und weil er die Krankenversicherungskarte mit dem Status eines Familienversicherten hat natürlich.

LG Sylvia

Hallo,

die Mutter sollte einen Termin in der örtlich zuständigen Reha-Servicestelle machen, da sie dort kostenträgerübergreifend beraten werden kann und die Servicestelle ggfs. den zuständigen Kostenträger verbindlich festlegen kann.
http://www.reha-servicestellen.de/
Auch über die geeignete Form sowie Wunsch- und Wahlrecht kann die Servicestelle beraten

&Tschüß
Wolfgang