Hallo,
nach langem Hin- und Her habe ich jetzt endlich eine Mutter-Kind-Kur von der Krankenkasse bewilligt bekommen. Problem dabei ist, dass ich ab Oktober wieder zu arbeiten beginne, und eigentlich noch davor zur Kur fahren wollte. Der einzig mögliche Kurgang wäre nun aber nur noch von Ende September bis in den Oktober hinein. Mein Arbeitgeber ist nicht begeistert davon und hätte gern, dass ich die Elternzeit verlängere, bis ich wieder zurück bin. Da die Krankenkasse ja nach dem neuen Entgeltfortzahlungsgesetz auch einen Großteil meiner Gehaltskosten übernehmen müsste, befürchte ich, dass sie auch verlangen könnten, ich müsste die Elternzeit entsprechend verlängern. Dürfen die das denn machen?
Wenn ja, dann kann ich die Kur nämlich nicht in Anspruch nehmen, da wir ab Oktober eben auch einen Vertrag mit der Kindertagesstätte haben, wo wir einen erheblichen Monatsbeitrag leisten - egal ob die Kinder hingehen oder mit mir zur Kur fahren. Das könnte ich mir nur leisten, wenn ich in dieser Zeit Gehalt bekäme. Genau deshalb wollte ich ja ursprünglich auch schon viel eher zur Kur fahren, damit es wegen des Geldes keine Probleme gibt.
Ach, bin so ratlos. Da habe ich nun endlich die Zusage der Kasse und dann kann ich vielleicht gar nicht fahren. Dabei habe ich schon im Januar den Antrag gestellt.
Zu Hilfe, bitte 
Sandra
Hallo,
zunächsteinmal hat das Eine (Mutter-Kind-Kur) mit dem anderen
(Elternzeit) nichts zu tun. Dass es dem Arbeitgeber gegen den
Strich geht, gleich mit der Lohnfortzahlung wegen der Kur zu
beginnen ist verständlich, aber damit muss er leben - er
kann ja ggf. das Geld über die Entgeltausfallversicherung bei
der Kasse bis zu 70% wieder reinholen.
Die Kasse wird da keinerlei Forderungen stellen.
Über wen wird die Mutter-Kind-Kur durchgeführt - wenn es über die
Kasse ist (nur wenige Kassen haben eigene Mutter-Kind-Kurheime),
muss doch eine Verlegung (evtl. auch nach hinten - Schneekuren
sind auch sehr beliebt bei Müttern und Kindern) möglich sein.
Sollte eine anderer Träger den Kurplatz vermittelt haben, dann
muesste da auch etwas zu machen sein - bewilligt ist die Kur doch -
der Termin ist da eher sekundär - grundsätzlich heisst es, dass
die Bewilligung ein halbes Jahr lang Gültigkeit hat.
Gruss
Czauderna
Hallo Herr Czauderna,
vielen Dank für Ihre Infos.
Ja, ich könnte die Kur nach hinten verschieben. Habe Zeit bis Mitte Januar 2007. Aber das lässt sich schlechter mit meinem Job vereinbaren als der Kuraufenthalt im September, also vor beruflichem Wiedereinstieg. Ich arbeite in einem sehr kleinen Unternehmen (9 Mitarbeiter), so dass die Vertretungsregelung recht schwierig wäre.
Mein Chef meinte auf meinen Hinweis zur Lohnfortzahlungsversicherung, dass ihm aber trotzdem - in meinem Falle - 35% Gehaltskosten entstehen, die ihm niemand wiedergibt, und lehnt daher ab, mich bereits so zeitig wieder „einzustellen“, sondern will erst die Kur abwarten. Ich muss dazu sagen, dass die ursprüngliche, schriftliche Vereinbarung über die Länge der Elternzeit 1,5 Jahre betrug, wir aber bereits im Mai 2006 mündlich fest vereinbart hatten, dass ich wohl doch spätestens nach 1 Jahr (also September/Oktober) wieder zurückkehren würde. Schriftlich wurde das aber noch nicht fixiert, so dass ich da nun wohl leider keine Handhabe habe. Die Kur war von mir ja sehr viel eher „geplant“.
Das die Kasse das nicht so eng sieht, finde ich gut und richtig. Aber in meinem Falle wird es wohl leider nichts helfen.
Nochmals vielen Dank für Ihre Antwort und
beste Grüße
Sandra