Hallo
Du hast ja schon komische Ansichten, sowohl zum Mutter-Kind-Parkplatz als auch zum Frauenparkplatz. Was ist für dich so schwer daran diese einfach frei zu lassen? Es handelt sich ja meist nur um ca. 10 Parkplätze.
*ironie an*
Du siehst das völlig falsch, eigentlich müsstest du froh sein, das solche Parkplätze ausgeschrieben sind, dadurch weißt du dann wo du nicht parken solltest. So können Frauen (schließlich können wir ja bekanntlich nicht Auto fahren) und Eltern sich nur gegenseitig die Autos zerbeulen.
*ironie aus*
Ich möchte dich mal sehen, wenn eine Mutter ne Delle in deine Tür haut, weil das Kind gerade strampelt und die Tür aufstößt. Bist du dann immer noch der Ansicht, die Parkplätze wären Quatsch?
Aber nun zu deiner Frage:
Frauenparkplätze und Familienplätze sind in der deutschen StVO nicht vorhanden. Falls du auf einem öffentlichen Parkplatz steht, kann dir nichts passieren, da du gegen kein bestehendes Recht verstößt (im Gegensatz zum Parken auf einem Behindertenparkplatz), meines Wissens gibt es aber auf keinem öffentlichen Parkplatz solch ausgeschriebenen Frauen- oder Familienparkplätze.
Auf den privaten Parkplätzen (z.B. Parkhaus, Supermarkt etc.) besteht auch nur indirekt eine Möglichkeit zu handeln.
Möglich ist es für den Eigentümer des Platzes dich kostenpflichtig abschleppen zu lassen, da er das Hausrecht hat und du dich somit an „seine Regeln“ halten musst.
Mit dem „befahren“ seines Grundstückes schließt du indirekt einen Vertrag mit ihm ab, und da gehören das Freihalten von solchen Parkplätzen zum Teil des Vertrages.
Also rechtlich gesehen, darfst du dich schön breit machen auf den verschiedenen Parkplätzen, was moralisch richtig ist musst du für dich selbst entscheiden.
Gruß
Manulla
