Meine Frage bezieht sich auf einen BEkannten dessen Lebensgefährtin mit dem gemeinsamen Kind (5 Jahre) nach längerer Ankündigung ins Ausland gereist ist um sich den Kopf freizumachen. Sie ist seit 3 Wochen weg und meldet sich jetzt nicht mehr. Es besteht geteiltes Sorgerecht. Was kann ich dem Mann raten? Er will Tips haben, wie er seine Lebensgefährtin bewegen kann, zurück zu kommen.Was rät man so jemandem?
Zum Jugendamt gehen lehnt er im Prinzip ab, obwohl die dafür zuständig wären.
Vielen Dank
Vorab
Hallo Frank,
Zum Jugendamt gehen lehnt er im Prinzip ab, obwohl die dafür zuständig wären.
Das Jugendamt könnte in jedem Fall mit Rat und vielleicht auch Tat zur Seite stehen.
Wenn das aber in die Richtung geht die ich vermute, ist das wohl eher ne Angelegenheit für die Polizei. Ist das Reiseland zufällig das Heimatland der Mutter?
Hoffe Deinem Freund kann geholfen werden.
Charlie80
Hallo,
da sind zu viele Fragen offen, um eine Antwort geben zu können.
Was ist ihr über den Kopf gewachsen? Die Beziehung, das Kind, Alltagsbelastung?
Ist sie berufstätig (hat sie Urlaub eingereicht)?
Gab es vor der Abreise einen Streit? Wenn ja, worum ging es dabei?
Wohin ist sie gereist? Hotel, Eltern, Freunde?
Kann es sein, dass ihr etwas zugestossen ist? Gibt es irgendjemanden, der Kontakt zu ihr hat, den der Mann befragen kann?
Viele Grüße
Hallo,
das Jugendamt kann (selbst wenn es wollte) bei Auslandsbezug kaum etwas machen. Wenn die Mutter evtl. ihre Abstammung in dem jetzt aufgesuchten Ausland hat, sollte der Bekannte sich einen Anwalt suchen, der auf die rechtliche Seite in diesem Ausland spezialisiert ist. Er muss befürchten, dass sich die Mutter dauerhaft ins Ausland abgesetzt hat.
Sie selber kann das durchaus tun, aber sie darf das Kind nicht entführen.
Gleichzeitig soll sich der Bekannte über das HKÜ informieren. Hier findet sich bei Google - wenn man nur die drei Buchstaben eingibt - viel Information. Wikipedia gibt hier einen sehr groben Überblick: http://de.wikipedia.org/wiki/HK%C3%9C .
Die Details muss er sich - hier mit einem auf das HKÜ-speziallisierten - Anwalt erarbeiten. Auf jeden Fall hilft der Wikipedia Artikel schon mal um nachzusehen, ob das Aufenthaltsland dem HKÜ angeschlossen ist.
Sein Zögern Behörden einzuschalten schafft u. U. Tatsachen, die er später nicht mehr rückgängig machen kann. Jugendamt ist in solchen Fällen, wenn das Kind nicht zurückkommt, oft noch hilfloser und untätiger als der zurückgebliebene Elternteil.
Es gibt im Internet eine abgeschottete „Auslandsliste“ die von privaten Personen betrieben wird. Damit die „Entführer“ nicht mit Informationen gefüttert werden, sind die Zugangsdaten nicht öffentlich. Dort sind Eltern deren Kinder aus Deutschland weggebracht oder die die Ausland leben und wo die Kinder nach Deutschland gebracht wurden. Es sind ziemlich viele Nationen und Länder vertreten. Wenn Dein Bekannter Zugang zu dieser Liste haben will, soll er mich bitte direkt per PM anschreiben, ich habe Kontakt zu der Auslandsliste.
Gruß
Ingrid