Mutter krank - Mann daheim bleiben?

Hallo,

nehmen wir mal an ein Ehepaar hat ein 9 Wochen alten Säugling (Frühgeburt) daheim. Die Mutter ist noch in Mutterschutz.
Nun wird die Mutter krank. Sie hat einen grippalen Infekt mit 38,6° Fieber, Husten, Kopf- und Gliederschmerzen und Schnupfen. Sie liegt also flach, kann aber laufen.
Wenn die Mutter sich krankschreiben lässt, darf dann der Mann zur Betreuung des Säuglings daheim bleiben?
Bzw. welche Kriterien gelten damit er das darf? D.h. muss die Frau so krank sein, dass sie sich gar nicht bewegen kann oder sieht man in dem Fall auch, dass ein Frühgeborenes anfälliger für Ansteckung ist?

Kleiner Hinweis: die Mutter stillt nicht, der Vater kann also das Kind
zu 100% betreuen.

Falls er es darf: wie ist da der richtige bürokratische Weg?

danke im voraus
Jessica

Hallo,
die Leistung nennt sich „Haushaltshilfe“ und kann auch im Rahmen von Verdienstausfall geleistet werden. Wenn die Mutter wegen einer akuten Erkrankung nicht in der Lage ist den Haushalt, aber vor allen Dingen das Kind, zu versorgen, dann zahlt die Kasse diese Leistung auf Antrag - dieser Antrag sollte sofort nach Eintritt der Erkrankung gestellt werden.
Die akute Erkrankung muss von einem Arzt bestätigt werden.
Antragsformulare gibt es bei der Kasse.
Gruss
Czauderna

Moin,
absolut richtig!
Allerdings sollte man der Vollständigkeit noch darauf hinweisen, dass in vielen Tarifverträgen für kurzfristige notwendige Betreuungen von Kindern unter 12 Jahren 4 Arbeitstage pro Jahr eingeplant sind, die man dann allerdings vom AG weiter bezahlt bekommt.

Gruß
Andreas