Kennt sich jemand mit diesem Szenario
aus?
Mutter kündigt während des
Erziehungsurlaubs ihre Arbeitsstelle.
Warum? Das kann für eine Beantwortung deiner Frage sehr wichtig sein.
Nach der zweiwöchigen Sperrfrist meldet
sich die Frau arbeitslos und erhält 70%
ihres letzten Lohns.
Was für eine zweiwöchige Sperrfrist?
Wie lange ist sie schon im Erziehungsurlaub?
70% Arbeitslosengeld gibt es nicht, bei Arbeitslosen mit Kindern sind es 67%, ohne Kinder 60%.
Ist sie verheiratet oder nicht? (Kündigungsschutzgesetz - Sperrfrist für Arbeitslosenunterstützung nach Eigenkündigung!!!) Der eigentliche Kündigungsgrund ist u.U. sehr wichtig!
Über Vorschläge, Erfahrungen wäre ich
euch dankbar.
Kennt sich jemand mit diesem Szenario
aus?
Mutter kündigt während des
Erziehungsurlaubs ihre Arbeitsstelle.
Warum? Das kann für eine Beantwortung
deiner Frage sehr wichtig sein.
Eigentlich weil mein Einkommen nicht ausreicht. Kann mir aber nicht vorstellen, daß dies beim Arbeitsamt ein sonderlich schlüssiger Grund ist. Gibt es bessere?
Nach der zweiwöchigen Sperrfrist meldet
sich die Frau arbeitslos und erhält 70%
ihres letzten Lohns.
Was für eine zweiwöchige Sperrfrist?
Sorry, verschrieben sollte eigentlich zweimonatige Sperrfrist heissen und bezog sich auf nach der Kündigung.
Wie lange ist sie schon im
Erziehungsurlaub?
15 Monate
70% Arbeitslosengeld gibt es nicht,
bei Arbeitslosen mit Kindern sind es 67%,
ohne Kinder 60%.
Also 67%
Ist sie verheiratet oder nicht?
(Kündigungsschutzgesetz - Sperrfrist für
Arbeitslosenunterstützung nach
Eigenkündigung!!!) Der eigentliche
Kündigungsgrund ist u.U. sehr wichtig!
Verheiratet ja.
Über Vorschläge, Erfahrungen wäre ich
euch dankbar.
das das Einkommen nicht ausreicht, ist für das Arbeitsamt wirklich absolut kein Argument. Egal nämlich, wieviel oder wiewenig Du verdienst, Dein Arbeitslosengeld ist ja um ein Drittel niedriger als Dein letzter Verdienst.
Anders wäre es, wenn es „triftige“ Gründe für eine Eigenkündigung gibt. Ob das Mobbing oder andere Gründe sein können, muß man sehen. Die sind aber individuell zu entscheiden und das Arbeitsamt hat das letzte Wort, bis hin zum psychologischen Dienst. Und ob das so sinnvoll ist…
Die Sperrfrist beträgt übrigens auch keine zwei Monate, sondern bis zu 3 Monate.
Weshalb überhaupt sich diesem Streß mit dem Arbeitsamt aussetzen, wenn man es auch einfacher haben kann? Du bist (oder Deine Bekannte) im Erziehungsjahr, derzeit fest angestellt. Wenn ein neuer Job gesucht wird, dann geht’s doch auch so, daß man sich jetzt im Erziehungsjahr entspreechend bewerben kann. ICH WEIß, daß so etwas nicht leicht ist und kenne die Vorbehalte von Arbeitgebern gegenüber Müttern mit Kleinkindern. Nur - zu verlieren hast Du doch nichts, oder?
cu Billy
Noch was
Schau mal in’s Brett Recht. Da schreibt einer, daß es bundesweit Arbeislosenservicestellen gibt. Artikel heißt glaube ich : Anspruch auf Arbeitslosenhilfe.
Mail ihn doch einfach mal an
cu
Billy
Nach der zweiwöchigen Sperrfrist meldet
sich die Frau arbeitslos und erhält 70%
ihres letzten Lohns.
Soviel ich weiß, beginnt die Sperrzeit erst, sobald man sich arbeitslos meldet. Also auf jeden Fall (wenn man es so macht, wie ihr es evtl. vorhabt), sofort arbeitslos melden und nicht erst nach 2 Monaten.